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Jagd-Haftpflicht

Eine Jagd-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle vorgeschrieben, die einen Jagdschein beantragen möchten. Ohne diese Pflichtversicherung, erhalten Sie von der Jagdbehörde keine Berechtigung zu jagen. Trotz größter Achtsamkeit kann es vorkommen, dass durch Ihre Jagdtätigkeiten jemand zu Schaden kommt. Damit Sie dann nicht allein auf weiter Flur stehen, sichern wir Sie ab. Wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen inklusive umfassendem Service.

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Das ist für Sie drin: Jagd-Haftpflicht

Jagd-Haftpflicht

Leistungen
Leistungen
Wahlweise Versicherungssummen für Nicht-Berufsjäger und bestätigte Jagdaufseher von 3.000.000 Euro, 5.000.000 Euro und 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, für Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro
Leistungen
Versicherungsschutz mit weltweiter Deckung; bei Schäden in den USA/Kanada 20 % Selbstbeteiligung, mindestens 5.000 Euro
Leistungen
Bei Versicherungsfällen in Europa Kaution bis zu 25.000 Euro bei behördlicher Anordnung
Leistungen
Beitragsfreier Einschluss von bis zu 2 Jagdhunden
Leistungen

weitere Jagdhunde nach Vereinbarung
Versicherungsschutz für behördlich genehmigte Giftauslegung
Leistungen
Beitragsfreier Einschluss von Beizvögeln und Frettchen (bis 2 Stück)
Leistungen
Versicherungsschutz für die Beschäftigung von Personen im Jagdbetrieb
Leistungen
Versicherungsschutz beim Besitz und Gebrauch von Wasserfahrzeugen (ausgenommen Motor- und Segelboote)
Leistungen
Versicherungsschutz durch eine Produkthaftpflicht für Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
Leistungen
Versicherungsschutz aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen
Leistungen
Versicherungsschutz für unverschuldete Personenschäden beim Schusswaffengebrauch während der Jagdausübung („Querschläger")
Leistungen
Versicherungsschutz für erlaubtes Bejagen und Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
Leistungen
Versicherungsschutz bei fahrlässiger Überschreitung der Notwehr sowie von Rechten im Jagdschutz
Leistungen
Versicherungsschutz für den Besitz und Betrieb baulicher Jagdeinrichtungen (zum Beispiel Hochsitze und Futterplätze)
Leistungen
Versicherungsschutz bei Gewässerschäden (Versicherungssumme 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
- Restrisiko
- Anlagenrisiko (Kleingebinde bis 210 Liter, insgesamt maximal 1.000 Liter)
Leistungen

weitere nach Vereinbarung
Versicherungsschutz im Rahmen einer Umweltschadenversicherung (Versicherungssumme 1.000.000 Euro je Schadenfall und Versicherungsjahr innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden
(Selbstbeteiligung 10 % der Schadensumme, höchstens 2.500 Euro)
Leistungen

Selbstbeteiligung 10 % der Schadensumme, höchstens 2.500 Euro

Häufig gestellte Fragen

Ist die Jagd-Haftpflicht wirklich eine Pflichtversicherung?

Ja. Für Jagdpächter und Jagdherren, Jäger, Jagdveranstalter, Förster und Forstbeamter, Jagdaufseher und Jagdfalkner ist nach dem Bundesjagdgesetz eine Jagd-Haftpflicht Voraussetzung, um einen Jagdschein erhalten zu können. Dies schließt auch ausländische Jäger ein, soweit sie nach deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden können.

Für ehemalige Jäger ist eine Jagd-Haftpflicht die Bedingung, um Jagdwaffen behalten zu dürfen.

Welche Risiken sind versichert? Welche nicht?

Versichert sind durch die Jagd-Haftpflicht die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen Ihrer erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen.

Im Schadenfall prüft die Itzehoer,ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzansprüche begleicht die Itzehoer für Sie, unberechtigte Schadenersatzansprüche werden für Sie abgewehrt. Damit genießen Sie einen passiven Rechtsschutz.

Mitversichert sind beispielsweise Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechts sowie Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd.

Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch bis zu zwei Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd oder Risiken aus einem kleinen Wasserfahrzeug als Halter oder Eigentümer ein. Auslandsschäden sind mitversichert auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.

Haftpflichtansprüche aus Wildschäden sind nicht versichert. Ebenso wenig Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Für spezielle Fragen zu Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe stehen Ihnen unsere Vertrauensleute jederzeit zur Verfügung.

Ist mein Jagdhund mitversichert?

Ja, bis zu zwei brauchbare und nachweislich zur Jagd abgerichtete Hunde sind mitversichert. Dies gilt bereits auch während der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen.

Wie und wann muss ich den Versicherungsschutz gegenüber der Jagdbehörde nachweisen?

Nach Vertragsabschluss bekommen Sie von uns einen Versicherungsschein, den Sie der Jagdbehörde als Nachweis vorlegen können. Für die Folgejahre schicken wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres (1. April, 0 Uhr) eine Versicherungsbescheinigung. Diese ist in der Regel für drei Jahre gültig, so dass Sie dann in diesem Abstand Post von uns bekommen. Auf Wunsch können wir Ihnen die Bescheinigung aber auch jährlich schicken.

Der volle Jahresbeitrag für das laufende Jagdjahr ist auch dann zu zahlen, wenn die Versicherung erst nach dem 01. April abgeschlossen wird oder bei Vertragsende im laufenden Versicherungsjahr (Ausnahme: Kündigung der Versicherung nach einer Beitragsangleichung oder im Schadenfall). Die Jagd-Haftpflicht kann gegen entsprechenden Beitrag auch als kurzfristige Versicherung für die Dauer der Gültigkeit eines Tagesjagdscheins abgeschlossen werden.

Ich jage auch im Ausland. Bin ich dort auch versichert?

Die Jagd-Haftpflicht bietet auch im Ausland Versicherungsschutz. Trotzdem ist es empfehlenswert und meistens sogar vorgeschrieben, im Gastland eine besondere, zusätzliche Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, die die dort gültigen Jagdbestimmungen erfüllt.

Im Zweifelsfall hilft eine Anfrage bei der Botschaft des betreffenden Landes entscheidend weiter.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.