Suche öffnen Suche schließen

Privat-Haftpflicht

Eine Haftpflicht-Versicherung, die Sie weltweit schützt – und das zu günstigen Konditionen! Schon ab 5,50 € im Monat! Warum eine Haftpflicht-Versicherung wichtig ist? Sie haften schon bei geringfügigem Eigenverschulden mit Ihrem gesamten Vermögen! Damit Sie Ihr Erspartes nicht für Schadensersatz ausgeben müssen, sichern wir Sie ab. Wir regulieren begründete Schadenersatzansprüche für Sie und wehren unbegründete ab.

Echte Vorteile

Berater finden

oder

Das ist für Sie drin: Privat-Haftpflicht

Die Privat-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Mitversichert sind in der Privat-Haftpflichtversicherung für Familien z. B. Ihr Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder. Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich noch in schulischer oder direkt anschließender beruflicher Erstausbildung befinden.

Wählen Sie den Versicherungsschutz aus, der zu Ihnen passt. Sie haben die Wahl zwischen drei Optionen: Unserer PUR-, KOMFORT- oder TOP-Deckung. Die PUR-Deckung bietet Ihnen einen grundlegenden Schutz. Im Rahmen der KOMFORT- und TOP-Deckung profitieren Sie von attraktiven zusätzlichen Leistungen. Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch, welche Deckung am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Leistungen Privathaftpflicht

PURKOMFORTTOP
Versicherungssummen pauschal für Personen- und Sachschäden
PUR
3.000.000 Euro
(für Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro)
KOMFORT
10.000.000 Euro
(für Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro)
TOP
25.000.000 Euro
(für Vermögensschäden bis zu 250.000 Euro)

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern,
aufgrund von Personenschäden
PUR
KOMFORT
TOP
Auslandsaufenthalte
- in Europa zeitlich unbegrenzt
PUR
KOMFORT
TOP

- weltweit vorübergehend bis zu einem Jahr
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei Allmählichkeitsschäden
PUR
KOMFORT
TOP
Gefälligkeitsschäden
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei Gewässerschäden (selbstbewohntes Einfamileinhaus)
PUR
KOMFORT
TOP
Restrisiko
PUR
KOMFORT
TOP
Anlagenrisiko
PUR
KOMFORT
TOP
- Kleingebinde bis 210 Liter; insgesamt maximal 1.000 Liter
PUR
KOMFORT
TOP
- Benzin-, Diesel-, Heizöltanks (oberirdisch bis 3.000 l)
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
TOP
- Benzin-, Diesel-, Heizöltanks (oberirdisch bis 10.000 l)
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- Benzin-, Diesel-, Heizöltanks (unterirdisch bis 10.000 l)
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- Sickergruben, Kleinkläranlagen
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
Forderungsausfalldeckung für Schäden ab 2.500 Euro
PUR
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
Versicherungsschutz für Immobilien (ausschließlich zu Wohnzwecken)
PUR

KOMFORT
TOP

Haus- und Grundstückshaftpflicht (selbst genutzt)
PUR
KOMFORT
TOP
- Versicherungsschutz für die
Wohnung, die Ferienwohnung, das Einfamilienhaus
PUR
KOMFORT
TOP
- Versicherungsschutz für das Wochenendhaus (Inland)
PUR
KOMFORT
TOP
- Versicherungsschutz für die eigene Solar-/Photovoltaikanlage
PUR
KOMFORT
TOP
- Versicherungsschutz für Garage, Garten und Schrebergarten
PUR
KOMFORT
TOP
- Versicherungsschutz für das häusliche Arbeitszimmer
PUR
KOMFORT
TOP
Vermietung
PUR
KOMFORT
TOP
- von bis zu drei einzelne Wohnräume
PUR
KOMFORT
TOP
- der Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- sonstigen Wohnungen, Eigentumswohnungen
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
- von Räumen zu gewerblichen Zwecken
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
– Garagen
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
Bauherrenhaftpflicht (Eigenleistung maximal 50.000 Euro)
PUR

bis 50.000 Euro Bausumme, darüber nach Vereinbarung
KOMFORT

bis 100.000 Euro Bausumme, darüber nach Vereinbarung
TOP

bis 200.000 Euro Bausumme, darüber nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Mietsachschäden an Wohn- und sonstigen Räumen zu privaten Zwecken
PUR
KOMFORT
TOP
Betreiberhaﬞfpflicht für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen auf
selbst bewohnten Wohngebäuden bis 30 kWp
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei Mietsachschäden am Inventar von gemieteten Ferienwohnungen/ Hotelzimmern
PUR

bis 5.000 Euro
KOMFORT

bis 25.000 Euro
TOP

bis 50.000 Euro
Versicherungsschutz bei Verlust fremder Schlüssel
PUR
KOMFORT
TOP
- privat/ehrenamtlich übernommen
PUR
bis zu 5.000 Euro
KOMFORT
bis zu 25.000 Euro
TOP
bis zu 50.000 Euro
- beruflich übernommen
PUR
KOMFORT
bis zu 25.000 Euro
TOP
bis zu 50.000 Euro
Versicherungsschutz bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Gebäude und Flächen
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz für eine Tätigkeit
PUR
KOMFORT
TOP
- nebenberuflich bis zu Einnahmen von maximal 3.000 Euro
PUR
KOMFORT
TOP
- nebenberuflich bis zu einem Umsatz von 6.000 Euro
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei Schäden an Sachen von Arbeitskollegen während der beruflichen Tätigkeit
PUR
KOMFORT
TOP
Schäden durch deliktunfähige Kinder
PUR
KOMFORT
TOP
- bis 25.000 Euro
PUR
KOMFORT
TOP
- bis 50.000 Euro
PUR
KOMFORT
TOP
Schäden aus Austausch/Bereitstellung/
Übermittlung elektronischer Daten,
z.B. im Internet
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei der Teilnahme am Straßenverkehr
PUR
KOMFORT
TOP
- als Fußgänger oder Radfahrer (auch Elektro, soweit nicht versicherungspflichtig)
PUR
KOMFORT
TOP
- an „Jedermann-Radrennen“ im Amateursport
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für Kitesport-Geräte (z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys):
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für Kranken- und Rollstühle (bis 6 km/h):
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für selbstfahrende Aufsitzrasenmäher, -schneeräumer,
-kehrmaschinen, Arbeitsmaschinen und Universalgeräte (Nutzung ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht zulassungs-/versicherungspflichtig bis 20 km/h)
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für Anhänger, die nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig sind
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für ferngelenkte Modellfahrzeuge
PUR
KOMFORT
TOP
- nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig
PUR
KOMFORT
TOP
- privat genutzte Drohnen bis zu einem Gewicht von 500 Gramm (genutzt zum Sport
oder zur Freizeitgestaltung) bis zu 1 Mio. € Versicherungssumme
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz für Wassersportfahrzeuge
PUR
KOMFORT
TOP
- Ruder-/Schlauchboote, eigene und fremde Surfbretter und fremde Segelboote
PUR
KOMFORT
TOP
- Segelboote (eigene) bis 15 m² Segelfläche
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
TOP
- Segelboote (eigene) über 15 m² Segelfläche
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
Motorboote (eigene und fremde):
PUR
KOMFORT
TOP
- mit einer Motorleistung bis 5 PS/3,7 kW
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
TOP
- mit einer Motorleistung bis 15 PS/11 kW
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- mit einer Motorleistung über 15 PS/11 kW
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung

Versicherungsschutz bei Schäden an geliehenen beweglichen Sachen (nicht an Fahrzeugen): maximal 5.000 €
(Selbstbehalt 150 €)
PUR
KOMFORT
TOP
Versicherungsschutz bei der Tierhaltung:
PUR
KOMFORT
TOP
- von zahmen Haustieren, z. B. Hamster, Katzen
PUR
KOMFORT
TOP
- Hund und Pferd
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
nach Vereinbarung
- Blindenhund
PUR
KOMFORT
TOP
Weiterer Versicherungsschutz bei der Tierhaltung:
PUR
KOMFORT
TOP

- bis zu drei Rinder
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
- bis zu 10 Schafe, Schweine oder Ziegen
PUR
nach Vereinbarung
KOMFORT
nach Vereinbarung
TOP
Versicherungsschutz bei der Tierhütung(nicht gewerblich)
PUR
KOMFORT
TOP

Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich eine Privat-Haftpflicht?

Eine Privat-Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in unbegrenzter Höhe. Sie haften also mit Ihrem gesamten Vermögen: Mit allen Bank- oder Sparguthaben, dem Haus- und Grundbesitz inklusive der Einrichtungsgegenstände und natürlich auch mit Ihrem Lohn oder Gehalt. Bei einer späteren Erbschaft oder einem Lottogewinn kann selbst darauf zugegriffen werden. Oft sind es nur kleine Schäden: Sie sind irgendwo zu Besuch und werfen aus Versehen etwas um, was zerbricht.

Manchmal sind es aber auch Schäden, die viele 1.000 Euro oder sogar Millionen kosten: Beispielsweise wenn Sie als Fußgänger oder Fahrradfahrer einen Autounfall verursachen. Oder wenn Sie vielleicht für einen größeren Brand verantwortlich sind. Verzichten Sie also nicht auf eine Privat-Haftpflicht, damit so ein Schadenfall Sie nicht ruiniert. Aufgabe jeder Haftpflichtversicherung ist es, Sie und die jeweils über den Versicherungsvertrag mitversicherten Personen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.

Außerdem prüfen wir für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen: Wenn die Forderung begründet ist, bezahlen wir den Schaden und die Sache ist für Sie erledigt. Wenn er aber unbegründet ist, schützen wir Sie, indem wir die Forderung abwehren. Kommt es hierüber zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen wenn nötig auch die Kosten dafür

Sind Schäden an Personen mitversichert?

Ja. Die Privat-Haftpflicht deckt auch Personenschäden ab, die Sie anderen zufügen, sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Unter Personenschäden versteht man alle Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen.

Ist eine Haftpflicht-Versicherung eine „Pflicht-Versicherung“?

Nein, eine Privat-Haftpflicht ist eine freiwillige Versicherung. Das Wort "Pflicht" bezieht sich auf Ihre gesetzliche Verpflichtung, einen von Ihnen verursachten Schaden zu erstatten.

Diese Verpflichtung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung für Sie. Daher sollte jeder diese wichtige Versicherung abschließen. So hat man keine finanziellen Nachteile, wenn durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit eine andere Person geschädigt wird.

Kann ich meinen Partner mitversichern?

Ehegatten sind automatisch beitragsfrei mitversichert. Einen Partner ohne Trauschein können Sie ebenfalls beitragsfrei einschließen lassen. Teilen Sie uns einfach den Namen mit – das ist schon alles.

Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abschließen. Dann gilt der Versicherungsschutz - wie das Wort schon sagt - nur für Sie. Ändert sich Ihr Single-Status, teilen Sie uns das einfach mit. Dann stellen wir Ihren Vertrag um und schließen auch Ihren Partner mit ein.

Mein Partner und ich haben jeweils bereits eine eigene Haftpflichtversicherung. Ist eine davon überflüssig?

Hier ist Ihre Wohnsituation entscheidend. Nur wenn beide Partner gemeinsam in einem Haushalt leben und dort auch beide angemeldet sind, können Sie sich einen der Verträge sparen. In diesem Fall sollten Sie beide Versicherungen über die neue Situation informieren. Die beiden Versicherer setzen sich dann untereinander in Verbindung. Meistens wird der Vertrag, der schon länger besteht, beibehalten. Der „jüngere“ Vertrag wird dann aufgehoben.

Wenn Sie aber unterschiedliche Wohnadressen haben, bleibt alles beim Alten und jeder benötigt seine eigene private Haftpflichtversicherung.

Wie ist der Versicherungsschutz für Kinder geregelt?

In der Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Auch Ihre volljährigen unverheirateten Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch in schulischer oder einer direkt anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden.

Kinder unter 7 Jahren sind gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) deliktsunfähig und haften nicht selbst. Wenn sie Schäden anrichten und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, kann niemand für den Schaden haftbar gemacht werden.

Im konkreten Fall müsste dennoch geprüft werden, ob Ihnen eventuell eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht zur Last gelegt werden kann und daher Sie anstelle Ihres Kindes für den Schaden aufkommen müssen. Ist das der Fall, dann bezahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden für Sie.

Die Itzehoer bieten im Rahmen der KOMFORT- und der TOP-Deckung übrigens ergänzenden Versicherungsschutz durch den Einschluss von Schäden durch deliktsunfähige Kinder unter 7 Jahre.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Die Privat-Haftpflicht gilt weltweit bis zu einer Dauer von einem Jahr. Bis dahin zieht eine Haftpflichtversicherung also immer mit um. Wenn Sie länger als ein Jahr im Ausland bleiben, informieren Sie bitte schriftlich die Itzehoer. Dann können wir die Geltungsdauer für Sie verlängern. Übrigens: Geltungsdauer bedeutet immer „am Stück“. Wenn Sie also beispielsweise über Weihnachten die Zeit zu Hause verbringen und danach wieder ins Ausland reisen, beginnt die Zeitspanne komplett von vorne und die Haftpflichtversicherung gilt wieder für ein weiteres ganz Jahr.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ganz ins Ausland, dann müssen Sie sich in dem Land um eine neue Haftpflichtversicherung bemühen.

In welchen Fällen zahlt die Privat-Haftpflicht nicht?

Die Privat-Haftpflicht kommt nur für Schäden Dritter auf, die Sie fahrlässig verursacht haben.

Nicht versichert sind deshalb zum Beispiel:

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die Sie selbst erleidene
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
  • i.d. Regel Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen (Ausnahme: Mietsachschäden; diese werden im Rahmen der Privat-Haftpflicht erstattet)
  • Schäden, die durch den Gebrauch diverser Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen (bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung)

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.