Zum 01.01.2001 wurde die Berufsunfähigkeits-Rente durch die Erwerbsminderungs-Rente ersetzt. Die volle Rente erhält danach nur noch, wer weniger als 3 Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Wer noch mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungs-Rente. Dabei gilt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als zumutbar. Berufsunfähigkeits-Schutz haben lediglich Versicherte, die vor dem 02.02.1961 geboren wurden. Allerdings wird - im Gegensatz zu früher - dann nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Und die liegt deutlich niedriger als die frühere Berufsunfähigkeits-Rente.
Das heißt für Sie:
- Gesetzliche Renten wegen Berufsunfähigkeit fallen weg
- Wer noch 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, erhält noch nicht mal die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung täglich nur noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Das sind bloß ca. 18 % des letzten Bruttoeinkommens*. Steht keine Arbeitsstelle zur Verfügung, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das wären ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*.
- Wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält zwar die volle Erwerbsminderungsrente, aber die beträgt auch nur ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens*.
- Maßstab für die Feststellung der Erwerbsminderung ist für alle unter 40-Jährigen allein das Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
* Maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.