Seit dem 01.01.2005 sind die Beiträge für die Direktversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
Demnach können Beiträge von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, West (BBG 2021 / Höchstbeitrag 6.816,- Euro) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Sozialabgabenfrei sind bis zu 3.408,- Euro Beitragszahlung.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Versorgungsvertrag vorsieht, dass die Leistung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres abgerufen werden kann und dass es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung handelt bei der die Auszahlung in Form einer Rente mit Kapitalwahlrecht erfolgt (die Entscheidung der Auszahlungsart muss erst im letzten Versicherungsjahr getroffen werden).