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Direktversicherung

Dank hoher staatlicher Förderungen, durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis, erfreut sich die Direktversicherung steigender Beliebtheit. Bei Arbeitgebern, weil sie so auf einfache Art Kosten senken und Mitarbeiter binden können. Bei Arbeitnehmern, weil sie sich eine solide Altersvorsorge erwirtschaften und dabei auch noch sofort Geld sparen.

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Pluspunkte für Arbeitnehmer

  • Günstig - steuer-und sozialversicherungsfreie Beiträge (8% der BBG steuerfrei und 4% der BBG sozialabgabenfrei)*
  • Einfach - durch Gehaltsumwandlung ohne großen Verwaltungsaufwand
  • Volle Wahlfreiheit: Kapital kann in Form einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Ausschüttung ausgezahlt werden
  • Große Flexibilität: Die Direkktversicherung kann bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden
  • Maximale Sicherheit: da sicher vor Zugriff bei Hartz IV, insolvenzgeschützt und um Hinterbliebenen- sowie Berufsunfähigkeitsschutz erweiterbar
  • gesetzlicher Arbeitgeber-Zuschuss - bei Abschluss ab dem 01.09.2019 hat der Arbeitgeber eine Zuschusspflicht von 15% auf die Entgeltumwandlung, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart

* Gehaltsumwandlung nach §3 Nr.63 ESTG (Einkommensteuergesetz) jährlich bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV-West) steuerfrei und 4% sozialabgabefrei möglich

Pluspunkte für Arbeitgeber

  • Sofortige Einsparungen -durch die voll als Betriebsausgaben abzugsfähigen und sozialversicherungsfreien Beiträge
  • Einfaches Handling - in der kostensparenden unternehmenseigenen Verwaltung
  • Volle Kostenkontrolle - keine Bilanzberührung durch Rückstellungen oder stille Reserven, es fallen zudem keine weiteren Kosten an
  • Motivierendes Instrument -sowohl zur effektiven Mitarbeiterbindung als auch zur Gewinnung neuen Pesonals
  • Nachhaltige Sicherheit - durch die unkomplizierte Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine betriebliche Altersversorgung

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen

Für wen ist eine Direktversicherung interessant?

Die Direktversicherung ist für jeden interessant, der mit wenig Nettoaufwand viel für seine Einkünfte im Alter erreichen möchte.

Nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften steht diese Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung offen.

Auch für die „Bestager“ eine lukrative Anlageform, da in der Regel keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.

Was leistet eine Direktversicherung?

Als Leistung aus einer Direktversicherung kann eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.

Wer finanziert die Direktversicherung?

Die Direktversicherung kann vom Arbeitgeber finanziert werden oder im Rahmen der Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer. Dabei wird ein Teil des Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern fließt in die Versicherung.

Bei Abschluss ab dem 01.01.2019 hat der Arbeitgeber eine Zuschusspflicht von 15 % auf die Entgeltumwandlung (soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart).

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet?

Bei Abschluss einer Direktversicherung gegen Gehaltsumwandlung wird ab Beginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu Gunsten des Arbeitnehmers vereinbart. Damit ist sichergestellt, dass dem Arbeitnehmer die Ansprüche aus dem Vertrag erhalten bleiben. Er hat die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen oder ihn auf einen neuen Arbeitgeber übertragen zu lassen.

Wie wird die Direktversicherung vom Staat gefördert?

Seit dem 01.01.2005 sind die Beiträge für die Direktversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).

Demnach können Beiträge von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, West (BBG 2021 / Höchstbeitrag 6.816,- Euro) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Sozialabgabenfrei sind bis zu 3.408,- Euro Beitragszahlung.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Versorgungsvertrag vorsieht, dass die Leistung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres abgerufen werden kann und dass es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung handelt bei der die Auszahlung in Form einer Rente mit Kapitalwahlrecht erfolgt (die Entscheidung der Auszahlungsart muss erst im letzten Versicherungsjahr getroffen werden).

Wie werden Geringverdiener gefördert?

Mit dem neuen § 100 EStG wird zum 01.01.2018 ein bAV-Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Dieser Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, den der Arbeitgeber erhält, wenn er Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von max. 2.575,- Euro eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge in eine bAV von mind. 240,- Euro bis max. 960,- Euro pro Kalenderjahr.

Was bedeutet der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss?

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 wurde ein gesetzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in der bAV eingeführt. Wandelt ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer bAV Entgeltbestandteile um, ergibt sich nunmehr dem Arbeitgeber die Verpflichtung, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Was muss ich während der Rentenphase beachten?

Die Leistungen aus der Direktversicherung unterliegen für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenleistungen sind als sonstige Einkünfte im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung zu versteuern. Es gilt jeweils der individuelle Steuersatz. Diese Verlagerung der Steuerlast in das Alter ist für den Arbeitnehmer von Vorteil, da für ihn in der Regel dann ein geringerer Steuersatz gilt als in der Aktivzeit.

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