In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten:
- Bei der gesetzlichen Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes Ihrer Wahl.
- Die Kosten für einen Korrespondenzanwalt bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren (unter bestimmten Bedingungen).
- Gerichtlich festgesetzte Kosten für das Gericht, Sachverständige und Zeugen (die das Gericht beizieht), die gegnerische Nebenklage und den Gerichtsvollzieher.
- Wir übernehmen die Kosten für die Prozessausgaben des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
- In Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige.
- Wenn ein zuständiges Gericht im Ausland Ihr Erscheinen anordnet: Die Kosten für die Reise, eine eventuell benötigte Übersetzung sowie für den Dolmetscher (Ausland).
- In Schieds- oder Schlichtungsverfahren übernehmen wir Kosten bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren, die in der „ersten Instanz vor Gericht" entstehen würden. Das aber nur, wenn das Verfahren damit beendet ist.