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Corona-Reiseschutz

Das "Plus" für Ihre Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Viele Fälle, die mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen, sind bereits in unseren Reiseversicherungen inkludiert. Pandemien wie Covid-19 und auch eine Reisewarnung sind bei uns versichert.

Mit dem speziellen Corona-Reiseschutz ist jetzt ein "Add-On"-Schutz möglich. Er beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) und bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise.

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG bei der Wahl des Corona Reiseschutzes

Diese Versicherungen können Sie jetzt online abschließen. Wählen Sie dafür Ihre Agentur vor Ort aus.

Corona-Zusatzschutz

z.B.
22,- €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Beispielpreis für eine Reise,

- Corona-Reiseschutz separat

- Reisepreis von 1.000,- €

- Ohne Selbstbehalt

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Wählen Sie Ihren Persönlichen Berater; besuchen Sie seine Webseite ("zur Webseite") und schließen dort direkt ab.

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Echte Vorteile

Das ist für Sie drin: Corona-Reiseschutz

Versicherte Leistungen Corona-Reiseschutz

Leistung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Leistung
  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Leistung
  • Erstattung der zusätzlich entstehenden HinreiseMehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Leistung
Ersatz der Umbuchungskosten
Bei Reiseabbruch
Leistung
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Bei verspäteter Rückreise
Leistung
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
  • Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme

Welche Ereignisse sind versichert?

Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn bei Ihnen oder bei einer Risikoperson ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und aus diesem Grund

  • eine Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird oder
  • am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird.

Selbstbehalt:

kein Selbstbehalt

Download Leistungsübersicht

Häufig gestellte Fragen

Mit welchem Reiseschutz kann ich den Corona-Zusatzschutz kombinieren?

Kombinierbar ist dieses Produkt mit einer:

  • Reiseversicherungen mit Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie für Ihre Reise bereits eine Reiseversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen haben oder über eine Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur verfügen, können Sie den Corona-Reiseschutz auch zusätzlich abschließen

Wer kann sich versichern?

Versicherbar sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

Wann kann ich den Coronaschutz abschießen?

Dies ist möglich bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage muss ein Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Buchung erfolgen.

Bin ich auch abgesichert, wenn ein kompletter Landkreis unter Quarantäne gestellt wird?

Nur bei persönlicher Quarantäne

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Benötigt wird die Buchungsbestätigung und der Versicherungsnachweis

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.