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Mietcamperschutz Spezial

Der Spezial-Tarif für Camper und Wohnmobile

So schön die mobile Ferienwohnung ist, so schnell kann ein Unfall oder ein Diebstahl den Fahrspaß jedoch trüben. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung sind in der Regel bereits im Mietpreis des Wohnmobils oder Campers inkludiert, dennoch verlangen Vermieter im Schadenfall oftmals hohe Selbstbeteiligungskosten. Unser Miet-Camper-Schutz kann den Selbstbehalt Ihres Kunden auf ein Minimum reduzieren und die Absicherung bei Bedarf um ein Reiseschutz-Paket erweitern.

Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG bei der Wahl des Mietcamperschutz Spezial

Mietcamperschutz Spezial

z.B.
9,50 €
pro Tag
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: Basic

- Reduzierung des Selbstbehaltes aus der Anmietung auf 250 EUR

- Glas- und Reifenschutz bei Unfallschäden

- weltweiter Geltungsbereich bis 92 Tage

- die angezeigte Objektprämie gilt pro Tag für Mietpreis pro Fahrzeug und Tag bis 100 EUR

- Zahlungsperiode: einmalig per SEPA-Lastschrift

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Häufig gestellte Fragen

Was ist versichert?

Ein versichertes Ereignis liegt vor, wenn die (Haupt)Kfz-Versicherung aufgrund von Beschädigungen bzw. Totalverlust am Mietfahrzeug während der Mietdauer einen Selbstbehalt/Eigenanteil in Rechnung stellt.

Wie hoch ist die Erstattung?

Es gibt eine Erstattung des über 250,-EUR hinausgehenden Selbstbehalts/Eigenanteil bis 1.500,-EUR.

Kann ich den Reiseschutz ergänzen?

Mit dem Tarif Miet-Camper-Schutz Premium erhalten Sie neben der Selbstbehaltsausschluss-Versicherung zusätzlich eine Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung.

Wann beginnt und wann endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeuges und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Rückgabe des Fahrzeuges.

Was muss ich bei einem Schaden beachten?

Zeigen sie dem Kfz-Vermieter die Schäden an und lassen sie sich vom Kfz-Vermieter über Art und Umfang der Beschädigung eine Bescheinigung ausstellen. Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden müssen sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.