In der Versicherungsbranche spricht man dann von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein. Ein Unfall liegt also beispielsweise dann vor, wenn jemand stolpert, ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt. Auch wenn jemand durch eine andere Person verletzt oder von einem Gegenstand getroffen wird, spricht man von einem Unfall.
Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (zum Beispiel ein Rückenleiden durch ständiges Sitzen, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt).