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Gebäudeversicherung für Selbstständige

Auch für Selbstständige ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll. Das eigene Betriebsgebäude, ist das Herzstück Ihres Betriebes. Was tun, wenn es durch Feuer, Sturm und Hagel oder Leistungswasser einen erheblichen Schaden an Ihrem Gebäude gibt? Oft fallen hohe Kosten für Reparaturen an. Dies kann existenzbedrohend für Ihren Betrieb sein. Sichern Sie sich mit unserer Gebäudeversicherung für Selbstständige optimal gegen diese Risiken. Damit Sie im Schadenfall einen kühlen Kopf bewahren und sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können.

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Das ist für Sie drin: Gebäudeversicherung

Ihre Versicherung ist so individuell wie Sie. Sichern Sie sich gezielt gegen die Risiken ab, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen. Unser BASIS- Versicherungsschutz deckt die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Gefahren ab. Der PLUS-Versicherungsschutz bietet Ihnen viele zusätzliche Services und Absicherungen. Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne ganz individuell. So finden Sie genau die Versicherung, die zu Ihnen passt.

Gebäudeversicherung für Selbstständige

BASISPLUS
Versicherungsschutz bei Anprall von Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Armaturen bis 300 Euro in der Leitungswasserversicherung pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Aufräumungskosten bis 2.000 Euro für umgestürzte Bäume durch
BASIS
PLUS
a.) Blitz (in der Feuerversicherung)
BASIS
PLUS
b.) Sturm (in der Sturmversicherung)
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
BASIS
PLUS
a.) bis 10 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
b.) bis 100 % der Versicherungssumme
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
Versicherungsschutz von Außenverkleidung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Blitzschlag (unmittelbarer Übergang auf versicherte Sachen) in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Dekontaminationskosten
BASIS
PLUS
a.) bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
b.) über 2.000 Euro
BASIS
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Explosionsschäden in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Feuerschäden an gärtnerischen Anlagen bis 2.000 Euro in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern im Gebäude in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder Heizung im Gebäude in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz der Fußbodenheizung in der Leitungswasserversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
Versicherungsschutz bei Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch bis 3 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Grund- und Kellermauern
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Hagelschäden in der Sturmversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bis 5 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Mehrkosten durch Preissteigerung zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Mietereinbauten, sofern beantragt und in Versicherungssumme berücksichtigt
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Mietverlust
BASIS
PLUS
a.) bis 12 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
b) bis 24 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz von Nutzwärmeschäden in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Rohbauversicherung (nur Neuwert möglich), Feuer ohne Selbstbeteiligung / Sturm mit 500 Euro Selbstbeteiligung
BASIS
PLUS
a) Feuer bis 12 Monate bei Abschluss mindestens eines Einjahresvertrages
BASIS
PLUS
b) Sturm bis 12 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
c) Feuer und Sturm über 12 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz von Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Sachverständigenkosten bis 5.000 Euro ab einer Schadensumme von 50.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Schwimmbecken im Gebäude in der Leitungswasserversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in der Sturmversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
a) keine
BASIS
PLUS
b) 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro oder 5.000 Euro
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitz einschließlich Folgeschäden in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
a) bis 5.000 Euro
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
b) über 5.000 Euro
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Umbauten (nur Zeitwert möglich)
BASIS
PLUS
Unterversicherungsverzicht bei gleitender Versicherungssumme, wenn diese entsprechend der Gebäudeschätzung vereinbart wurde
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Wasseraustritt (bestimmungswidrig) aus Aquarien / Wasserbetten in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren außerhalb der versicherten Gebäude auf dem Grundstück, die der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, bis 5.000 € in der Leitungswasserversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude dienen, bis 5.000 Euro in der Leitungswasserversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz von folgendem Zubehör:
BASIS
PLUS
a) im Gebäude befindlich oder außen an dem Gebäude angebracht, sofern es der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck des versicherten Gebäudes dient
BASIS
PLUS
b) weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Terrassen, Antennen, Leuchtstoffröhren, Schilder, Überdachungen, Ständer, Masten, Freileitungen)
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Worauf sollte man beim Abschluss einer Gebäudeversicherung grundsätzlich achten?

Grundsätzlich ist das Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie das Leitungswasserrisiko für jedes Gebäude genau abzuwägen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden keine Unterversicherung einzugehen. Hier unterstützen Sie die Itzehoer Fachspezialisten mit einer genauen Wertermittlung Ihres Betriebes und beraten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme. Aber auch bei den Versicherungsleistungen ist individuell zu ermitteln: Neben dem eigentlichen Schaden entstehen zusätzlich Kosten für Aufräumungsarbeiten, die in diesem Zusammenhang häufig unterschätzt werden. Die Fachpresse z.B. weist deshalb immer wieder darauf hin, Aufräumungs- und Abbruchkosten für Gebäude extra mitzuversichern.

Wie kann die richtige Versicherungssumme für meine Gebäude ermittelt werden?

Der Versicherungswert der Gebäude kann auf verschiedene Arten ermittelt werden.

Zum einen kann dies durch die Schätzung eines Bau-Sachverständigen oder aber durch die Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten erfolgen. Zum anderen halten die Itzehoer Versicherungen spezielle Wertermittlungsbogen bereit, auf der als Grundlage Werte für die richtige Versicherungssumme ermittelt werden können.

Tipp: Vor Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten Sie das Feuerrisiko Ihrer Gebäude möglichst verringern z.B. durch Beachtung der Sicherheitsvorschriften, dem möglichen Einbau von Brandschutzmauern und der Auswahl des richtigen Baumaterials.

Nach Verringerung eines möglichen Feuerrisikos können Sie auch über die Höhe der Prämien besser verhandeln.

Was ist eine „Gleitende Neuwertversicherung“?

Die gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.

Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.

Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.

Die Gleitende Neuwertversicherung ist nicht möglich bei gewerblichen Gebäuden, deren Zeitwert unter 50% des Neuwertes liegt.

Was ist eine „Gleitende Zeitwertversicherung“?

Die gleitende Zeitwertversicherung ist eine besondere Form der Zeitwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.

Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.

Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.

Was bedeutet „Neuwert“?

Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.

Was bedeutet „Zeitwert“?

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sachen durch einen Abzug entsprechend des insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustandes.

Gibt es eine Glasversicherung für Geschäftsbetriebe?

Versichert werden können über die Itzehoer im Versicherungsvertrag bezeichnete Verglasungen der Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume, der Einrichtung sowie der Außenvitrinen und -Schaukästen - ausgenommen Werbeanlagen - und zwar Glas- und Kunststoffscheiben, -Spiegel, -Platten ohne künstlerische Bearbeitung, Profilbaugläser, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Abdeckungen von Sonnenkollektoren gegen Glasbruch.

Gibt es eine Glasversicherung für Büro- und Geschäftsgebäude?

Versichert werden können über die Itzehoer die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäudeverglasungen und zwar die aus Glas und Kunststoff bestehenden, fest mit dem Gebäude verbundenen Außen-/Innenscheiben, Lichtkuppeln und Abdeckungen von Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilbaugläser gegen Glasbruch.

Was ist eine „Feuer – Rohbauversicherung“?

Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung versichert, wenn mindestens ein anschließender Jahresvertrag für das Gebäude abgeschlossen wird.

Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch sowie gegen Sturm und Hagel tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfähig ist.

Es besteht jedoch die Möglichkeit das Gebäude während der Rohbauphase gegen Sturm- und Hagelschäden zu versichern

Wie ist die Regulierung bei Großschadenereignissen durch Klimarisiken organisiert?

Bei Sturmereignissen und Überschwemmungen, aber auch bei Hagel- oder sonstigen Elementarschäden, kommt es erfahrungsgemäß flächendeckend zu einer Vielzahl von Schäden unterschiedlichster Größenordnungen an Gebäuden und Inventar.

Gerade im Bereich der zumeist dominierende Masse der Standard-Vorkommnisse sorgt insbesondere die selbständige dezentrale Regulierung von Massenschäden vor Ort durch die im Stammgebiet vorhandenen Agenturen der Itzehoer Versicherungen für eine schnelle und faire Schadenabwicklung. Die mehr als 300 Vertrauensleute der Itzehoer Versicherungen haben eigene Regulierungsvollmachten, die in einer Vielzahl von Fällen eine Abwicklung direkt vor Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus verfügen die Itzehoer Versicherungen innerhalb ihrer Hauptverwaltung über eigene Bereiche zur Leistungsbearbeitung von Schadenfällen mit hierfür speziell qualifiziertem Personal.

Im Rahmen der Sachversicherung (Wohngebäude-, Geschäftsgebäude- sowie landwirtschaftliche Gebäude- als auch Inventar- bzw. Hausratversicherungen) unterhalten die Itzehoer Versicherungen umfassende Kooperationen mit regionalen sowie überregional tätigen Sachverständigen, die hinzugezogen werden, wenn der Schadenfall es erfordert. Die Zuständigkeit ist regional festgelegt, um unnötige Fahrtstrecken und -zeiten zu minimieren. Die Beauftragung erfolgt direkt nach Schadenmeldung. Die Sachverständigen nehmen dem Itzehoer Servicegedanken entsprechend umgehend Kontakt mit den betroffenen Versicherten auf und besprechen die weitere Vorgehensweise (Besichtigungstermin, Schadenursache, Schadenumfang, insbesondere auch notwendige Sofortmaßnahmen).

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