Auch für Selbstständige ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll. Das eigene Betriebsgebäude, ist das Herzstück Ihres Betriebes. Was tun, wenn es durch Feuer, Sturm und Hagel oder Leistungswasser einen erheblichen Schaden an Ihrem Gebäude gibt? Oft fallen hohe Kosten für Reparaturen an. Dies kann existenzbedrohend für Ihren Betrieb sein. Sichern Sie sich mit unserer Gebäudeversicherung für Selbstständige optimal gegen diese Risiken. Damit Sie im Schadenfall einen kühlen Kopf bewahren und sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können.
Umfassender Schutz vor Feuer-, Sturm- und Hagel sowie Leitungswasserschäden für die versicherten Gebäude
Sorgfältige Wertermittlung Ihrer Gebäude - Versicherungsschutz zum gleitenden Neuwert: Ersetzt wird Ihnen der Betrag, der für die Neuanschaffung nötig ist
Erstattung der Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (PLUS-Deckung)
Ihre Versicherung ist so individuell wie Sie. Sichern Sie sich gezielt gegen die Risiken ab, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen. Unser BASIS- Versicherungsschutz deckt die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Gefahren ab. Der PLUS-Versicherungsschutz bietet Ihnen viele zusätzliche Services und Absicherungen. Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne ganz individuell. So finden Sie genau die Versicherung, die zu Ihnen passt.
BASIS | PLUS | |
Versicherungsschutz bei Anprall von Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Armaturen bis 300 Euro in der Leitungswasserversicherung pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Aufräumungskosten bis 2.000 Euro für umgestürzte Bäume durch |
BASIS
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PLUS
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a.) Blitz (in der Feuerversicherung) |
BASIS
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PLUS
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b.) Sturm (in der Sturmversicherung) |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten |
BASIS
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PLUS
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a.) bis 10 % der Versicherungssumme |
BASIS
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PLUS
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b.) bis 100 % der Versicherungssumme |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
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Versicherungsschutz von Außenverkleidung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Blitzschlag (unmittelbarer Übergang auf versicherte Sachen) in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Dekontaminationskosten |
BASIS
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PLUS
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a.) bis 2.000 Euro |
BASIS
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PLUS
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b.) über 2.000 Euro |
BASIS
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz bei Explosionsschäden in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Feuerschäden an gärtnerischen Anlagen bis 2.000 Euro in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern im Gebäude in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Frost- und Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder Heizung im Gebäude in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz der Fußbodenheizung in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach einem Einbruch bis 3 % der Versicherungssumme |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Grund- und Kellermauern |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Hagelschäden in der Sturmversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bis 5 % der Versicherungssumme |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Mehrkosten durch Preissteigerung zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Mietereinbauten, sofern beantragt und in Versicherungssumme berücksichtigt |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz bei Mietverlust |
BASIS
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PLUS
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a.) bis 12 Monate |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
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b) bis 24 Monate |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz von Nutzwärmeschäden in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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Rohbauversicherung (nur Neuwert möglich), Feuer ohne Selbstbeteiligung / Sturm mit 500 Euro Selbstbeteiligung |
BASIS
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PLUS
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a) Feuer bis 12 Monate bei Abschluss mindestens eines Einjahresvertrages |
BASIS
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PLUS
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b) Sturm bis 12 Monate |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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c) Feuer und Sturm über 12 Monate |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz von Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 2.000 Euro |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Sachverständigenkosten bis 5.000 Euro ab einer Schadensumme von 50.000 Euro |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Schwimmbecken im Gebäude in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in der Sturmversicherung |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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a) keine |
BASIS
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PLUS
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b) 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro oder 5.000 Euro |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitz einschließlich Folgeschäden in der Feuerversicherung |
BASIS
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PLUS
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a) bis 5.000 Euro |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
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b) über 5.000 Euro |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz bei Umbauten (nur Zeitwert möglich) |
BASIS
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PLUS
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Unterversicherungsverzicht bei gleitender Versicherungssumme, wenn diese entsprechend der Gebäudeschätzung vereinbart wurde |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz bei Wasseraustritt (bestimmungswidrig) aus Aquarien / Wasserbetten in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren außerhalb der versicherten Gebäude auf dem Grundstück, die der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
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PLUS
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Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, bis 5.000 € in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude dienen, bis 5.000 Euro in der Leitungswasserversicherung |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Versicherungsschutz von folgendem Zubehör: |
BASIS
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PLUS
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a) im Gebäude befindlich oder außen an dem Gebäude angebracht, sofern es der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck des versicherten Gebäudes dient |
BASIS
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PLUS
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b) weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z. B. Einfriedungen, Terrassen, Antennen, Leuchtstoffröhren, Schilder, Überdachungen, Ständer, Masten, Freileitungen) |
BASIS
nach Vereinbarung
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PLUS
nach Vereinbarung
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Grundsätzlich ist das Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie das Leitungswasserrisiko für jedes Gebäude genau abzuwägen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden keine Unterversicherung einzugehen. Hier unterstützen Sie die Itzehoer Fachspezialisten mit einer genauen Wertermittlung Ihres Betriebes und beraten Sie bei der Festlegung der Versicherungssumme. Aber auch bei den Versicherungsleistungen ist individuell zu ermitteln: Neben dem eigentlichen Schaden entstehen zusätzlich Kosten für Aufräumungsarbeiten, die in diesem Zusammenhang häufig unterschätzt werden. Die Fachpresse z.B. weist deshalb immer wieder darauf hin, Aufräumungs- und Abbruchkosten für Gebäude extra mitzuversichern.
Der Versicherungswert der Gebäude kann auf verschiedene Arten ermittelt werden.
Zum einen kann dies durch die Schätzung eines Bau-Sachverständigen oder aber durch die Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten erfolgen. Zum anderen halten die Itzehoer Versicherungen spezielle Wertermittlungsbogen bereit, auf der als Grundlage Werte für die richtige Versicherungssumme ermittelt werden können.
Tipp: Vor Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten Sie das Feuerrisiko Ihrer Gebäude möglichst verringern z.B. durch Beachtung der Sicherheitsvorschriften, dem möglichen Einbau von Brandschutzmauern und der Auswahl des richtigen Baumaterials.
Nach Verringerung eines möglichen Feuerrisikos können Sie auch über die Höhe der Prämien besser verhandeln.
Die gleitende Neuwertversicherung ist eine besondere Form der Neuwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch die Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.
Die Gleitende Neuwertversicherung ist nicht möglich bei gewerblichen Gebäuden, deren Zeitwert unter 50% des Neuwertes liegt.
Die gleitende Zeitwertversicherung ist eine besondere Form der Zeitwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sachen durch einen Abzug entsprechend des insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustandes.
Versichert werden können über die Itzehoer im Versicherungsvertrag bezeichnete Verglasungen der Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume, der Einrichtung sowie der Außenvitrinen und -Schaukästen - ausgenommen Werbeanlagen - und zwar Glas- und Kunststoffscheiben, -Spiegel, -Platten ohne künstlerische Bearbeitung, Profilbaugläser, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Abdeckungen von Sonnenkollektoren gegen Glasbruch.
Versichert werden können über die Itzehoer die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäudeverglasungen und zwar die aus Glas und Kunststoff bestehenden, fest mit dem Gebäude verbundenen Außen-/Innenscheiben, Lichtkuppeln und Abdeckungen von Sonnenkollektoren; Glasbausteine und Profilbaugläser gegen Glasbruch.
Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 12 Monaten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung versichert, wenn mindestens ein anschließender Jahresvertrag für das Gebäude abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch sowie gegen Sturm und Hagel tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfähig ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit das Gebäude während der Rohbauphase gegen Sturm- und Hagelschäden zu versichern
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