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Geschäftsinhaltsversicherung

Geschäftseinrichtung, Maschinen, Werkzeuge, PCs, Waren, Vorräte, Verpackungsmaterialien oder Dekorationen – all diese Dinge sind für Selbstständige wichtig, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können. Was tun, wenn diese betrieblichen Vermögenswerte durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl zu Schaden kommen? Ersatz aus eigener Tasche zu bezahlen ist hier nur selten eine Option, denn die Kosten hierfür liegen schnell im hohen Bereich. Mit uns an Ihrer Seite stehen Sie nicht allein im Regen. Wir sichern die bedeutendsten Risiken für Ihr Unternehmen ab und sind im Schadenfall an Ihrer Seite.

Auch gegen einen Ertragsausfall, zum Beispiel durch einen Betriebsstillstand nach einem versicherten Schaden, können Sie sich im Rahmen unserer Geschäftsinhaltsversicherung absichern

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Das ist für Sie drin: Geschäftsinhaltsversicherung

Leistungsmerkmale Geschäftsinhaltsversicherung

Leistungen
Abhandenkommen von Tresorschlüsseln in der Einbruchdiebstahlversicherung bis 5.000 Euro
Leistungen
Geschäftsunterlagen (z.B. Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Zeichnungen) bis 15.000 Euro
Leistungen
Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung in der Feuerversicherung
Leistungen
Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme
Leistungen
Außenversicherung in der Feuerversicherung innerhalb Deutschlands bis 10 %, maximal 15.000 Euro
Leistungen
Außen angebrachte Sachen in der Sturmversicherung 5.000 Euro
Leistungen
Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere) Briefmarken und Wertmarken
Leistungen
a) in Panzergeldschränken bis 10 %, max. 10.000 Euro
Leistungen
b) unter anderem Verschluss bis 10 %, max. 1.500 Euro
Leistungen
Betriebsunterbrechungsschäden / Ertragsausfall
Leistungen
nach Vereinbarung
Blitzschlag (unmittelbarer Übergang auf versicherte Sachen) in der Feuerversicherung
Leistungen
Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und sonstigen ähnlichen Erhitzungsanlagen und Inhalt in der Feuerversicherung, wenn der Brand in der Anlage ausbricht
Leistungen
nach Vereinbarung
Dekontaminationskosten
Leistungen
a) bis 2.000 Euro
Leistungen
b) über 2.000 Euro
Leistungen
nach Vereinbarung
Explosionsschäden in der Feuerversicherung
Leistungen
Fremdes Eigentum
Leistungen
Gebäudebeschädigungen in der Einbruchdiebstahlversicherung bis 30.000 Euro
Leistungen
Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
Leistungen
Hagelschäden in der Sturmversicherung
Leistungen
Nutzwärmeschäden in der Feuerversicherung bis 5.000 Euro
Leistungen
Raubschäden in der Einbruchdiebstahlversicherung
a) innerhalb des Versicherungsortes bis 25.000 Euro
b.) auf Transportwegen innerhalb Deutschlands unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind, bis 10.000 Euro
Leistungen
Sachverständigenkosten bis 2% der Schadensumme, sofern die Schadensumme mindestens 50.000 Euro beträgt
Leistungen
Schaufensterinhalt in der Einbruchdiebstahlversicherung, wenn der Täter das Gebäude nicht betreten hat, bis 10 %, maximal 2.500 Euro
Leistungen
Schaukästen und Vitrinen in der Einbruchdiebstahlversicherung außerhalb der Versicherungsräume, aber auf dem Versicherungsgrundstück bis 1.000 Euro
Leistungen
Überspannungsschäden durch Blitz einschließlich Folgeschäden in der Feuerversicherung (nicht für Computeranlagen sowie deren elektronischen Bauteile)
Leistungen
a) ohne Schäden an Computeranlagen sowie deren elektronischen Bauteilen
Leistungen
b) einschließlich Schäden an Computeranlagen sowie deren elektronischen Bauteilen
Leistungen
nach Vereinbarung
Vandalismusschäden in der Einbruchdiebstahlversicherung
Leistungen
Vorsorgeversicherung
Leistungen
nach Vereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Wie individuell ist meinen Versicherungsschutz gestaltbar?

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten beweglichen Sachen (Einrichtung und Waren) gegen die vereinbarte Gefahr

  • Feuer und/oder
  • Einbruchdiebstahl einschl. Raub und Vandalismus und/oder
  • Leitungswasser und/oder
  • Sturm einschließlich Hagel.

Zu den einzelnen Gefahren kann Ertragsausfall infolge eines Betriebsunterbrechngsschadens eingeschlossen werden. Versichert sind alle Sachschäden in denen die versicherten Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Die Itzehoer zahlt Ihnen nicht nur den entstandenen Sachschaden. Umfangreiche zusätzliche Kostenpositionen, die im Schadenfall auf Sie zukommen können, sind beitragsfrei im Versicherungsschutz enthalten. Ob und in welchem Umfang sich Betriebe vor solchen Risiken absichern müssen, hängt jedoch stark von der Art des Geschäfts ab.

Ein Gastwirt braucht einen anderen Versicherungsschutz als eine Architektin oder ein Einzelhändler. Jedes Unternehmen benötigt deshalb individuelle Schutzkonzepte, je nach konkreter Tätigkeit und Betriebsgröße.

Wie kann ich meine Inhaltsversicherung sinnvoll ergänzen?

Damit Ihr Betrieb vor den finanziellen Folgen falscher Bedienung, Zerstörung oder Beschädigung geschützt ist und Sie keinen Umsatzausfall erleiden, schützt Sie die als sinnvolle Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung die Elektronikversicherung.

Welches Risiko sollte ich unbedingt versichern?

eine Explosion kann Ihren Betrieb zu großen Teilen oder vollständig zerstören. Das Ausmaß und die Folgen solcher Schäden hängen natürlich von der Art des Betriebs und von der jeweiligen Branche ab. Für einen produzierenden Betrieb mit teuren Maschinen und Rohstoffen kann das Risiko Feuer gravierender sein als für ein Dienstleistungsunternehmen, das seinen Sitz in gemieteten Büroräumen hat und das Geschäft mit Hilfe einiger PCs und Telefonen betreibt. Wichtig ist auch die Absicherung gegen Kosten, die durch Einbruchdiebstahl - einschließlich Vandalismus nach einem Einbruch - entstehen können. Verluste durch einen Ladendiebstahl deckt die Police allerdings nicht ab.

Wie wichtig ist die Ertragsausfall-Versicherung?

Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, kann Sie die Inhaltsversicherung schützen.

Finanziell härter als der Verlust oder die Zerstörung von Betriebsmitteln und -einrichtungen kann Sie aber die Tatsache treffen, dass Ihr Betrieb für einige Zeit stillsteht.

Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter.

Ein Versicherungsfall im Sinne der Ertragsausfall-Versicherung tritt nicht erst dann ein, wenn Ihr Betrieb vollständig stillsteht. Es genügt bereits, wenn eine der betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz gestört ist.

Wie ist die Regulierung bei Großschadenereignissen durch Klimarisiken organisiert?

Bei Sturmereignissen und Überschwemmungen, aber auch bei Hagel- oder sonstigen Elementarschäden, kommt es erfahrungsgemäß flächendeckend zu einer Vielzahl von Schäden unterschiedlichster Größenordnungen an Gebäuden und Inventar.

Gerade im Bereich der zumeist dominierende Masse der Standard-Vorkommnisse sorgt insbesondere die selbständige dezentrale Regulierung von Massenschäden vor Ort durch die im Stammgebiet vorhandenen Agenturen der Itzehoer Versicherungen für eine schnelle und faire Schadenabwicklung. Die mehr als 300 Vertrauensleute der Itzehoer Versicherungen haben eigene Regulierungsvollmachten, die in einer Vielzahl von Fällen eine Abwicklung direkt vor Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus verfügen die Itzehoer Versicherungen innerhalb ihrer Hauptverwaltung über eigene Bereiche zur Leistungsbearbeitung von Schadenfällen mit hierfür speziell qualifiziertem Personal.

Im Rahmen der Sachversicherung (Wohngebäude-, Geschäftsgebäude- sowie landwirtschaftliche Gebäude- als auch Inventar- bzw. Hausratversicherungen) unterhalten die Itzehoer Versicherungen umfassende Kooperationen mit regionalen sowie überregional tätigen Sachverständigen, die hinzugezogen werden, wenn der Schadenfall es erfordert. Die Zuständigkeit ist regional festgelegt, um unnötige Fahrtstrecken und -zeiten zu minimieren. Die Beauftragung erfolgt direkt nach Schadenmeldung. Die Sachverständigen nehmen dem Itzehoer Servicegedanken entsprechend umgehend Kontakt mit den betroffenen Versicherten auf und besprechen die weitere Vorgehensweise (Besichtigungstermin, Schadenursache, Schadenumfang, insbesondere auch notwendige Sofortmaßnahmen).

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