Bei einem ersatzpflichtigen Schaden verpflichten Sie sich lediglich dazu die Auswahl der Werkstatt der Itzehoer zu überlassen.
Das Beste: Sie treten damit alle Ansprüche gegen die Itzehoer an die Werkstatt ab und zahlen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Einfacher geht es nicht!
Wenn Sie einen Kaskoschaden nicht bei einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen, sondern eine andere Werkstatt wählen, tragen Sie 10 % der berechneten Ersatzleistungen selbst (maximal 750 €) und es entfallen auch alle Werkstattvorteile. Rufen Sie uns direkt an. Wir kümmern uns um Ihren Schadenfall.