Damit Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne fortgeführt wird
Auch als Unternehmen können Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Situation kommen, dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können und damit auch Ihr Unternehmen vorübergehend nicht mehr leiten können. Es ist ein Irrglaube, dass Ihre Familienmitglieder oder Geschäftspartner Sie automatisch vertreten können. Häufig bestellt das Gericht eine Betreuung, die unternehmerische Entscheidungen treffen wird.
Abhängig von der von Ihnen gewählten Gesellschaftsform und Ihrer Stellung in dem Unternehmen sieht das Gesetz verschiedene Vollmachtsarten mit teilweise gesetzlich vorgebenden Vollmachtsumfang vor.
Mit unserem kostenfreien Service beraten Sie unsere Expertinnen und Experten und setzen gemeinsam mit Ihnen eine Unternehmer-Vorsorgevollmacht auf.