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Private Unfallversicherung Schaden melden

Sie haben einen Schaden zu Ihrer Unfallversicherung? Dann sind Sie hier richtig.

Beantworten Sie bitte die Fragen und fügen Sie ggf. vorhandene Unterlagen wie Fotos oder Schadennachweise bei. Wir kümmern uns dann umgehend um Ihr Anliegen.

Alternativ können Sie den Schaden bei Ihrem Vermittler melden oder uns direkt unter 04821-773-0. Wir sind von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr für Sie da

Checkliste - Welche Unterlagen benötigen wir?

Damit wir uns ein umfassendes Bild machen und Ihre Schadenmeldung zeitnah bearbeiten können, ist es erforderlich, dass Sie uns alle Ihnen vorliegenden Informationen und Unterlagen mitsenden. Wir bitten daher um Übersendung folgender Unterlagen (sofern vorhanden):

  • Arztberichte
  • Krankenhaus-Entlassungsberichte
  • Befundberichte

Diese können Sie am Ende des Formulars als Dateien hochladen. Halten Sie diese daher bitte bereit.

Wichtiger Hinweis

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Leistungsfreiheit

Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis

Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Den obenstehenden Hinweis zu den Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere ihn*
Wer meldet den Schaden?
Kennen Sie Ihre Versicherungs-Nr.?

Verletzte Person

Identisch mit Versicherungsnehmer?

Unfall oder Erkrankung

Handelt es sich bei dem Ereignis, welches Sie uns melden wollen, um einen Unfall oder eine schwere Erkrankung?



Wichtiger Hinweis zu Ihren Invaliditätsansprüchen

Bitte beachten Sie folgende Leistungsvoraussetzungen und Fristen, falls die unfallbedingten Verletzungen nicht folgenlos ausheilen sollten:

Ein Anspruch auf Invaliditäts-Leistung besteht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist (Invalidität) und die Invalidität:

  • innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nach dem Unfall eingetreten ist,
  • innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt wurde und
  • innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht worden ist (auch wenn Sie uns den Unfall bereits gemeldet haben).

Wo finden Sie Ihre konkreten Fristen?

Die für Ihren Vertrag geltenden Zeiträume entnehmen Sie bitte Ihren Verbraucherinformationen / Versicherungsbedingungen (üblicherweise unter Ziffer 2 bzw. § 2 „Die Invaliditätsleistung“).

Wichtiger Hinweis: Wird die Frist für die ärztliche Feststellung oder die Geltendmachung der Invalidität versäumt, führt dies in der Regel zum Verlust Ihres Anspruchs auf Invaliditäts-Leistung.
Den obenstehenden Hinweis zu Invaliditätsansprüchen habe ich zur Kenntnis genommen*

Ihre Anmerkungen und Fragen

Dateiupload

Sie können Fotos und andere Dateien hochladen, die für die Bearbeitung Ihres Schadens wichtig sind. Insgesamt stehen Ihnen 20 MB zur Verfügung; verkleinern Sie daher ggf. Ihre Dateien und bewahren Sie die Original-Dateien auf.
Erlaubte Dateiformate sind: pdf, jpg, jpeg, png, bmp, heic, doc, docx und txt.

Restdatenvolumen: 20 MB

Zu überprüfende Unterlagen
Datei(en) auswählen

Liste der übertragenen Dateien: Es wurden noch keine Dateien übertragen


Ich bestätige, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden*

Sobald Sie den Senden-Button anklicken, werden uns Ihre in diesem Kontaktformular angegebenen Daten übermittelt. Über die Verwendung dieser Daten können Sie sich hier informieren.

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