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Einkommensgrenzen

Die Voraussetzung dafür, dass Sie in die private Krankenkasse wechseln können ist, dass Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Aber ab wann tut man das eigentlich? Wir geben Ihnen die Antwort.

Wählen Sie die Berufsgruppe aus, der Sie angehören und finden Sie heraus, ab wann Sie sich privat krankenversichern können.

Angestellte und Arbeiter

Für Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttojahreseinkommen über der aktuell gültigen Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro im Jahr liegt (Stand 2018).

Umgerechnet auf das Monatseinkommen entspricht das 4.950,- Euro. Zu beachten ist, dass bei der Verdienstgrenze auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitzählen. Privat versichern kann sich dann zum Beispiel auch jeder, dessen 13 Gehälter monatlich im Durchschnitt bei 4.569,23 Euro liegen.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Einkommensgrenzen. Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln.

Beamte

Für Beamte gibt es Sondertarife.