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Haftpflicht-Mitversicherung von Kindern

Bis wann sind volljährige, unverheiratete Kinder über die Haftpflicht-Versicherung ihrer Eltern abgesichert? In unserer Grafik erkennen Sie ganz einfach, für wen der Versicherungsschutz noch gilt und für wen nicht mehr.

Volljährige und unverheiratete alleinstehende Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, sind grundsätzlich beitragsfrei über Ihre Privathaftpflicht mitversichert, wenn diese

  • noch zur Schule gehen,
  • sich im Erststudium befinden,
  • sich in einer maximal einjährigen Wartezeit auf ein Erststudium befinden,
  • sich in einer Erstausbildung befinden oder
  • eine Erstausbildung abgebrochen haben und sich in einer zweiten Ausbildung befinden.

Ausnahme: Wenn Sie eine Single-Haftpflicht haben, sind Kinder nicht mitversichert.

Der Abbildung können Sie eine ganze Reihe typischer Konstellationen entnehmen. Sollte die Ihres Kindes nicht dabei sein, helfen Ihnen die Vertrauensleute vor Ort gerne weiter.