Das Rentenniveau wird als Verhältnis „Rente" zu „Arbeitsentgelt" angegeben. Üblicherweise wird das Rentenniveau auf Basis der Nettogrößen errechnet, also nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern von der Rente bzw. nach Abzug von Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie der Steuern vom Arbeitseinkommen.
Darüber hinaus werden häufig Beiträge zur ersetzenden Altersvorsorge als „Abgabenart" berücksichtigt. In diesem Fall spricht man vom Nettorentenniveau.
Weiter kann man danach unterscheiden, ob die Renten in Beziehung zum zuletzt verdienten Arbeitsentgelt oder zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt während des gesamten Erwerbslebens in Beziehung gesetzt werden. Bezieht man die Rente auf das zuletzt verdiente Entgelt, dann kann ein Rückschluss darauf gezogen werden, inwieweit die Rente den erreichten Lebensstandard im Alter sichert.
Das häufig zitierte Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird für den so genannten Standardrentner errechnet. Dieser ist allerdings ein theoretisches Konstrukt. Reale Erwerbsbiografien unterscheiden sich davon deutlich. Deshalb sagt das für den Standardrentner errechnete Rentenniveau nichts über das individuelle Rentenniveau einzelner Erwerbsbiografien aus.