Ohne Versicherung keine Zulassung: Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Das machen erst die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Beide Kaskoversicherungen sind jedoch keine Pflicht – jeder Kfz-Besitzer kann selbst entscheiden, ob er eine Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug abschließt. Die Teilkaskoversicherung springt bei Glasbruch, Wildunfällen und eben bei Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ein.
Außerdem leistet sie Ersatz, wenn das Auto oder Teile von Dieben gestohlen werden. Eine Vollkasko-Versicherung springt auch bei Unfällen ein, die vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden. Zudem deckt sie Schäden durch Verursacher ab, die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können, zum Beispiel bei Unfallflucht. Außerdem ist in der Vollkasko auch der Teilkasko-Schutz enthalten. Die Höhe der Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung orientiert sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung.
Bei der dieser Art der Versicherung wird – im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung – kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.
Wer bei der Itzehoer Versicherung eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. „Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden“. betont Thiess Johannssen von der Itzehoer Versicherung.