Wann kann mit dem „Fahren mit 17“ begonnen werden?
Mit etwa 16 1/2 Jahren meldet man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Antrag beim zuständigen Amt. Dabei hilft die Fahrschule.
Wenn der Antrag bewilligt wird - was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird - beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule. Also Unterricht, Fahrstunden, die theoretische und die praktische Prüfung.
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält noch keinen echten Führerschein, sondern erstmal die Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung für das begleitete Fahren.
Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Für diese gelten die Auflagen nicht, weil das Mindestalter ja schon erreicht ist. Wenn der 17-Jährige beispielsweise ein Kleinkraftrad fährt, muss auch kein Begleiter mitfahren.