Auch auf Reisen gut versichert
Im Fall eines Unfalls im Ausland kann sich der von Ihnen Geschädigte bei Vorlage Ihrer IVK alle Daten, die wichtig zur Schadenregulierung sind, notieren und sich an das Grüne Karte Büro des jeweiligen Landes wenden. Umgekehrt hilft Ihnen die IVK in Deutschland, wenn Sie durch einen ausländischen Unfallverursacher geschädigt werden, alle wichtigen Daten festzuhalten.
Nicht erforderlich ist das Mitführen der Grüne Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt, d. h. das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als alleiniger Versicherungsnachweis genügt.
In einigen Ländern (z.B. Italien und Spanien) ist die Grüne Karte für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt. Auch wenn die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadensfall Misstrauen abzubauen. Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.