Schnell eine WhatsApp-Nachricht lesen, mal eben eine Adresse googeln oder eine SMS tippen? Viele Fahrer unterschätzen die Gefahr der Handynutzung am Steuer. Dabei kann schon ein kurzer Blick auf den Bildschirm des Smartphones Menschenleben kosten. Wer beim Handyverstoß erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In welchen Fällen die Nutzung des Mobiltelefons erlaubt ist, wie hoch die Strafen bei Verstößen ausfallen und ob die Versicherung bei einem Unfall trotzdem zahlt, klärt dieser Beitrag.
Das Handy ist als Alltagsbegleiter aus dem Fahrzeug-Cockpit nicht wegzudenken. Allerdings ist die Nutzung von elektronischen Geräten zur Kommunikation während der Fahrt strafbar. Das regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom lässt sich trotzdem über die Hälfte der befragten Fahrer durch ihr Smartphone ablenken:
- 44 Prozent telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr.
- 51 Prozent lesen während der Fahrt Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp.
- 31 Prozent tippen selbst Nachrichten unterwegs.
- 19 Prozent rufen ihre E-Mails ab und lesen sie nebenbei.
- 15 Prozent beantwortet die elektronische Post sogar.
Das sind alarmierende Zahlen. Ablenkung am Steuer gilt als eine der Hauptursachen für Unfälle. Ein kurzer unachtsamer Moment kann dem Fahrer, den Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer das Leben kosten. Dementsprechend hoch sind die Strafen bei einem sogenannten Handyverstoß.
Straßenverkehrsordnung: Welche Handynutzung ist verboten, was ist erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung besagt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ (§ 23, Absatz 1a)