Handynutzung im Auto ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer das Handy per Sprachsteuerung bedient und sich Nachrichten oder E-Mails vorlesen lässt beziehungsweise Antworten diktiert, bewegt sich legal im grünen Bereich. Mit einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset ist sogar das Telefonieren im Auto erlaubt. Das Headset darf jedoch die Verkehrsgeräusche nicht ausblenden.
Eine derartige technische Ausstattung ist nicht vorhanden? Dann bleibt bei einem dringenden Anruf nur eins: Runter von der Straße und auf einen Parkplatz fahren. „Mit abgestelltem Motor ist das Telefonieren im Auto selbstverständlich erlaubt“, erläutert Thiess Johannssen von der Itzehoer Versicherung. „Allerdings gilt die Start-Stopp-Funktion nicht als Ausschalten des Motors. Der Motor bleibt dabei in Wartestellung. Darum gilt auch hier: Hände weg vom Handy.“
Steht das Fahrzeug mit abgestelltem Motor an einem Bahnübergang, einer roten Ampel oder im Stau, darf der Fahrer telefonieren und sein Handy nutzen. Spätestens wenn er den Wagen wieder anlässt, muss er dann allerdings das Smartphone beiseitelegen.
Auf der Autobahn nutzen manche Autofahrer den Seitenstreifen, um anzuhalten und ein kurzes Telefonat zu führen. Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern verstößt gegen § 18 Absatz 8 StVO. Der Seitenstreifen ist für Notfälle gedacht. Nur wenn Autofahrer ein technisches Problem haben, dürfen sie dort halten. Sonst droht ebenfalls ein Bußgeld.