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Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung

So wechseln Sie ganz einfach mit Ihrem Auto in unseren exzellenten Versicherungsschutz.

Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres

Sie können Ihren Kfz-Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht. Viele Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Das Kündigungsschreiben muss in diesem Fall der Versicherung spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein). Den für Sie zutreffenden Ablauf entnehmen Sie bitte Ihrem derzeitigen Versicherungsschein.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel bzw. bei einer Neuzulassung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug:

  • verkaufen
  • in Zahlung geben
  • verschrotten lassen

ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig. In diesen Fällen ist lediglich eine Information des bisherigen Versicherers über den Verbleib des Fahrzeugs erforderlich, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie bei jedem anderen Versicherer Ihrer Wahl versichern.

Kündigung nach einem Schadenereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Sonstige Hinweise

Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag erst, wenn Sie das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag abgesichert haben. Kündigen Sie sicherheitshalber auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein. Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Vor allem, wenn Sie die Kündigung per Fax oder E-Mail übermitteln.