Suche öffnen Suche schließen

Tipps zum Fahrzeug(ver)kauf

Rund um Ihr Fahrzeug gibt es viel zu beachten. Insbesondere in Phasen wie dem Ankauf oder Verkauf kann vieles falsch gemacht werden. Wir haben für Sie nützliche Tipps zusammengestellt. So haben Sie viel Freude an Ihrem Fahrzeug!

Unser Tipp für Kauf und Verkauf:

Unbedingt einen Kaufvertrag abschließen! Schließen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Benutzen Sie dafür gerne unseren Muster-Kaufvertrag, den Sie sich hier als PDF-Datei kostenlos herunterladen und ausdrucken können.

Tipps für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges

  • Überprüfen Sie das Fahrzeug auf eventuelle Unfallschäden. Neben offensichtlichen Beulen, Schrammen und ähnlichen Beschädigungen achten Sie auch besonders auf Lackabweichungen und ob sich die Schweißnähte der Karosserie im Originalzustand befinden.
  • Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung sollte noch mindestens ein Jahr hin sein. Ebenso die nächste Abgasuntersuchung.
  • Kontrollieren Sie den Zustand der Bereifung. Achten Sie dabei auf eine ausreichende Profiltiefe und dass die Reifen nicht einseitig abgenutzt sind.
  • Stimmen die Eintragungen im Scheckheft mit dem Kilometerstand überein? Belegen Rechnungen, dass die Inspektionen durchgeführt wurden?
  • Bestehen Sie darauf, eine Probefahrt machen zu dürfen. Diese nutzen Sie für die Funktionsprüfung der Kupplung, des Getriebes, der Bremsanlage, der elektrischen Einrichtungen und ob Ihnen das Fahrverhalten des Fahrzeuges zusagt.
  • Rost ist der Feind eines jeden Fahrzeugs. Prüfen Sie die z. B. die Bodengruppe, den Kotflügel, die Radhäuser, den Kofferraum, die Reserveradmulde, den Türenraum, die Front - sowie die Heckpartie und schauen Sie auch im Innenraum unter die Fußmatten - wenn möglich auch unter den Teppich.
  • Verliert des Fahrzeug Flüssigkeit? Gibt es z. B. an Motor, Getriebe oder Hinterachse undichte Stellen?
  • Machen Sie eine Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit und achten Sie dabei auf eventuelle Ölverschmutzung und die Füllmenge.
  • Anhand des Fahrzeugbriefs und des Fahrzeugscheins sehen Sie, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf, so ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam.
  • Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt.
  • Halten Sie alle Zusicherungen wie beispielsweise die Kilometerleistung oder eine Garantie schriftlich im Kaufvertrag fest. Auch mitverkaufte Zusatzausstattung und mitverkauftes Zubehör sollten darin aufgeführt und genau beschrieben werden.
  • Melden Sie das Kfz umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle um.