Suche öffnen Suche schließen

Tipps zur An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Kfz

Der Gang zum Straßenverkehrsamt ist unvermeidlich, wenn ein Fahrzeug an-, ab- oder umgemeldet werden muss. Dabei ist die Behörde unerbittlich: Wer nicht alle Papiere dabei hat, muss noch einmal kommen.

Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und lange Schlangen auf dem Amt. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Sie auf jeden Fall dabeihaben müssen! Suchen Sie in der Liste die für Sie in Frage kommende Meldeart aus und seien Sie bestens vorbereitet!

Neuzulassung

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
    • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Prüfbericht
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Die Kennzeichenschilder sind mitzubringen, wenn ein neues Kennzeichen gewünscht wird oder das Fahrzeug abgemeldet ist
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung
    • TÜV-Prüfbericht
    • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
    • Kennzeichenschilder
    • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
    • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Wiederzulassung im Zulassungsbezirk auf denselben Fahrzeughalter

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung
  • TÜV-Prüfbericht
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
    • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Namensänderung

Die Zulassungsbebörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Technische Änderungen

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Technische Änderungen vorher abnehmen lassen, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht.
  • TÜV-Prüfbericht

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Diebstahl / Verlust des Kfz-Briefes

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • TÜV-Prüfbericht
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Abmeldung

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb setzen (bis zu 18 Monaten), ruht der Versicherungsschutz. Das heißt, der Vertrag wird nicht beendet. Vorteil für Sie: Innerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Grundstücks besteht auch während dieser Zeit ein beitragsfreier Teilkasko-Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Kurzzeit- (Überführungs-) kennzeichen (KZK)

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugpapiere
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Zu beachten ist:

Bei den Zulassungsbehörden (ZB) werden KZK nur noch fahrzeugbezogen ausgegeben.

Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 STVZO sind nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, erlaubt.

Wird bei der Untersuchung und Prüfung nach § 29 STVZO keine Mangelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder angrenzendem Bezirk und zurück durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Beschränkungen der Verwendung werden im Fahrzeugschein für das KZK vermerkt.

Das Kurzzeitkennzeichen kann von der zuständigen Zulassungsbehörde (ZB) sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Ausfuhrkennzeichen

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen
  • TÜV-Prüfbericht
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Das Fahrzeug ist vorzuführen!

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • TÜV-Prüfbericht
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Saisonkennzeichen

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung: Die Versicherungsbestätigung muss den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens enthalten.
  • TÜV-Prüfbericht
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen, ist das Saisonkennzeichen ideal für Sie. Damit legen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise von April bis Oktober) Versicherungsschutz bekommt. Der gewünschte Zeitraum ist in der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung dokumentiert und auch auf dem amtlichen Kennzeichen zu sehen. Die Mindestdauer für ein Saisonkennzeichen beträgt 2, die Höchstdauer 11 Monate. Saisonbeginn ist immer der Erste, Saisonende stets der letzte Tag eines Monats. Außerhalb der vereinbarten Saison besteht Ruheversicherungsschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.

Oldtimerkennzeichen

Die Zulassungsbehörde benötigt in der Regel diese Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • und/oder (falls vorhanden) Datenbestätigung des Herstellers (Übereinstimmungserklärung oder auch CoC-Papier = Certificate of Conformity)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen:
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen:
    • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung: Eine Versicherungsbestätigung ist nur erforderlich, wenn das Kfz abgemeldet ist.
  • TÜV-Prüfbericht
  • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (abhängig vom Tag der ersten Zulassung)
  • Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen:
    • Bescheinigung der Gewerbemeldestelle oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen:
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Erledigung durch Dritte:
    • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    • Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsbestätigung nur Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht bietet. Fordern Sie deshalb direkt ein Angebot über die vorläufige Deckung in der Voll- oder Teilkasko und in der Insassenunfallversicherung an.