Suche öffnen Suche schließen

Werkstattbonus

Werkstattbonus: Premium-Service an der Haustür

Viele Werkstätten erhöhen kontinuierlich ihre Preise. Die Itzehoer Versicherungen arbeiten mit ausgewählten Werkstätten als Partner fest zusammen. Dadurch reduziert sich für Sie mit unserem Zusatzbaustein „Werkstattbonus“ nicht nur Ihr Kasko-Beitrag um bis zu 20 % (gilt für COMFORT DRIVE und TOP DRIVE), sondern Sie erhalten zusätzlich viele Werkstattvorteile.

Bis zu 20 % sparen und Premium-Service genießen

Größter Vorteil bei einer Autoversicherung mit Werkstattbonus ist mit Sicherheit die Preisersparnis: Das ist besonders für Fahranfänger interessant, die noch nicht von einem Rabatt aufgrund einer hohen Schadenfreiheitsklasse profitieren können. Die Ersparnis fällt hier also besonders ins Gewicht.

Die Werkstätten sind in der Regel TÜV-geprüft und leisten qualitativ hochwertige Arbeit. Aber auch die Zusatzleistungen sind für viele Versicherte attraktiv. So ist zum Beispiel ein kostenloser Transport des Fahrzeugs vom Unfallort zur Werkstatt oder die Bereitstellung eines Ersatzwagens möglich. Auch die Reinigung des Fahrzeugs wird übernommen.

Es gibt bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen eine Garantie von 6 Jahren auf die Reparatur. Außerdem ist eine Unfallabwicklung mit Werkstattbonus oft bequemer für den Verbraucher, weil die Abwicklung der Reparatur zu einem großen Teil vom Versicherer übernommen wird.

Bedingungen des Werkstattbonus

Mit der Vereinbarung des Werkstattbonus überlassen Sie den Itzehoer Versicherungen die Auswahl einer Werkstatt, wenn Sie einen Schadensfall gemeldet haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie nicht direkt selbst eine Werkstatt aufsuchen, auch wenn Sie zum Netz Ihres Versicherers gehört.

Stattdessen sollten Sie zunächst die Schadensmeldung bei der Itzehoer vornehmen. In der Regel wird dort dann eine Werkstatt zugeteilt.

Was droht bei Nichtbeachtung?

Wenn Sie einen Kaskoschaden nicht bei einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen, sondern eine andere Werkstatt wählen, tragen Sie 10 % der berechneten Ersatzleistungen selbst (maximal 750 €) und es entfallen auch alle Werkstattvorteile. Rufen Sie uns am Besten immer direkt an. Wir kümmern uns um Ihren Schadenfall.

Die Bindung an eine Partnerwerkstatt gilt nur für Kaskoschäden. Für Inspektionen und Wartungsarbeiten können Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen. Eine Ausnahme gilt auch, wenn es im Ausland zu einem Kaskoschaden kommt, der direkt repariert werden muss. Dann sind Sie nicht an Partnerwerkstätten gebunden.

Werkstattbonus bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen

Besonders für Besitzer von Neuwagen ist bei der Vereinbarung des Werkstattbonus allerdings Vorsicht geboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Verkäufers, die zwei Jahre umfasst, ist zwar unabhängig davon, wo der Wagen repariert wird. Auch die Herstellergarantie sollte erhalten bleiben, wenn Sie eine freie Werkstatt – also zum Beispiel den Partnerbetrieb Ihres Versicherers – aufsuchen.

Anders sieht es aber häufig mit Kulanzleistungen des Herstellers aus, die über die Garantiezeit hinausgehen. Hierfür ist es oft Voraussetzung, dass bisherige Reparaturen in einer Vertragswerkstatt erfolgt sind. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie bei einem neuen Auto keinen Versicherungstarif mit Werkstattbonus abschließen. Im Zweifelsfall können Sie sich beim Hersteller informieren, wie es um seine Garantie und um Kulanzleistungen steht, wenn Sie aufgrund Ihrer Versicherung eine andere Werkstatt aufsuchen müssen.

Bei Leasingfahrzeugen ist eine Versicherung mit Werkstattbonus in der Regel ebenfalls weniger empfehlenswert. Denn Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber und dieser kann Vorgaben zu den Werkstätten machen, in denen der Wagen repariert werden soll. Auch bei einem Autokredit wird oft vertraglich festgelegt, dass die Reparatur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt erfolgen soll. Damit möchten Leasing- und Kreditgeber sicherstellen, dass der Wertverlust möglichst gering ausfällt.

Sie riskieren also mit dem Besuch einer Partnerwerkstatt des Versicherers eine Vertragsverletzung und damit eine fristlose Kündigung der Finanzierung beziehungsweise des Leasingvertrags. Prüfen Sie also, ob eventuell eine Klausel in Ihrem Finanzierungsvertrag auch Partnerwerkstätten Ihres Kfz-Versicherers zulässt. Andernfalls sollten Sie bei einem finanzierten Wagen von einem Tarif mit Werkstattbonus absehen.

Alle Tipps und Hinweise sind vorbehaltlich Ihrer vertraglichen Regelungen. Rufen Sie uns im Zweifelsfall gerne an!