An einem Unfall muss nicht zwingend jemand anders die Schuld tragen. Durch eine kurze Unachtsamkeit kann jedem ein Unfall passieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie kümmert sich um die Entschädigung der Unfallopfer.
Die Unfallverursacher haben bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Totalschaden allerdings nur Anspruch auf eine Entschädigung, wenn eine Kasko-Versicherung vorliegt. Diese deckt Sachschäden am eigenen Fahrzeug ab.
Ein Neuwagen sollte deswegen Vollkasko versichert sein.
Für welche Schäden kommt eine Teilkasko-Versicherung auf?
Eine Teilkasko-Versicherung reguliert Schäden bei Glasbruch, Wildunfällen und bei Elementarschäden (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung). Außerdem ist der Pkw gegen Diebstahl versichert.
Für welche Schäden kommt eine Vollkasko-Versicherung auf?
Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkasko-Versicherung. Darüber hinaus kommt sie zusätzlich für Schäden auf, die durch eigenes Verschulden geschehen. Weiterhin ist das Fahrzeug abgesichert, falls es zu einem Unfall mit Fahrerflucht kommt, falls Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen (Vandalismus) oder falls die Unfallverursacher nicht versichert sind.
Wer hat Anspruch auf eine Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden?
Der Autokauf bedeutet für die meisten Menschen eine große Investition. Besonders in den ersten drei Monaten verlieren Fahrzeuge rasant an Wert. Darum lohnt sich eine Neuwert- oder Neupreisentschädigung: Für eine festgelegte Zeit erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs den Neupreis. Die meisten Versicherer gewähren sechs oder zwölf Monate. Einen anderen Weg geht die Itzehoer Versicherung:
Mit unserem
TOP-DRIVE-Tarif
gibt es bei einem Totalschaden ganze 36 Monate lang keinen Werteverlust. Handelt es sich um einen Neuwagen, erstattet die Itzehoer drei Jahre lang den Neupreis. Bei einem Gebrauchtwagen erstatten wir den Anschaffungspreis“, erklärt Thiess Johannssen.
Für Leasing-Fahrzeuge ist beim TOP-DRIVE-Tarif eine GAP-Deckung (Differenz-Deckung) inklusive. Sollte das Leasingfahrzeug gestohlen werden oder einen Totalschaden erleiden, entsteht finanziell eine Lücke (Englisch: „gap“) zwischen den Erstattungsbeträgen:
Ein Totalschaden beendet den Vertrag mit dem Leasingnehmen. Dementsprechend ist der Restwert fällig. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, für den die Vollkasko-Versicherung normalerweise aufkommt, liegt allerdings in der Regel deutlich unter dieser Summe.
Ohne GAP-Deckung bleibt eine Differenz zwischen der finanziellen Verpflichtung aus dem Leasingvertrag und der Erstattung aus der Vollkaskoversicherung. Bei vorhandener Gap-Deckung übernimmt der Versicherer die Differenz.
Vorteile des Top-Drive Tarifs auf einen Blick:
- Neupreisentschädigung für 36 Monate: In dieser Zeit wird ein beschädigtes Fahrzeug vollständig ersetzt
- Ideal für Autoliebhaber – einmal im Jahr kann der Versicherte sich mit 50 Euro Selbstbeteiligung lästige Schrammen, Kratzer und kleinere Dellen beispielsweise durch Parkrempler entfernen lassen.
- Bei Reparaturen bekommt der Versicherte bis zu 14 Tage lang einen Mietwagen bezahlt
- Direktregulierung: Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, der bekommt den Schaden sofort reguliert. Die lange Prüfung des Hergangs und die Zahlung werden hintenangestellt. Im Falle einer Schuld des Anderen, holt sich die Itzehoer die entsprechenden Zahlungen von der gegnerischen Versicherung zurück.
- Bei mindestens drei schadenfreien Jahren wird die Selbstbeteiligung erlassen.
- Nicht nur Tierbisse, sondern auch deren Folgeschäden, sind versichert. Das bedeutet, dass bei einem Ölschlauchbiss der darauf demolierte Motor ebenfalls versichert wird.
- Bei E-Autos sind auch Kurzschlussschäden oder Falschladungen versichert.