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Wertminderung des Neuwagens nach Unfall

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Nach dem ersten großen Schreck beginnt die Abstimmung mit der Versicherung. Für die Reparaturkosten kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Allerdings ist ein Unfallwagen trotz professioneller Instandsetzung bei einem Verkauf weniger wert. Darum steht dem Geschädigten zusätzlich ein Ausgleich für die Wertminderung zu. Dieser Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen rund um die Wertminderung eines Neuwagens nach einem Unfall.

Ab wann gilt ein Neuwagen als Unfallwagen?

Nicht jeder kleine Schaden verwandelt einen Neuwagen in einen Unfallwagen. Beispielsweise gilt ein Parkrempler als Bagatelle. Ein ausgebesserter Kratzer, ein ersetzter Scheinwerfer oder ein ausgetauschter Außenspiegel mindern den Wert des Fahrzeugs bei einem Wiederverkauf nicht. „Fahrzeughalter müssen ihr Auto in diesen Fällen nicht als Unfallwagen auf dem Markt anbieten“, erläutert Thiess Johannssen von der Itzehoer Versicherung. „Trotzdem sind diese Schäden bei einem Verkauf mitteilungspflichtig.“ Das Auto ist damit zwar kein Unfallwagen, aber auch nicht unfallfrei.

Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, nimmt diese vermeintliche Lappalien am besten mit in den Kaufvertrag auf. Andernfalls steht womöglich der Vorwurf des Betrugs im Raum. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06) gelten selbst kleine Blechschäden bereits als Sachmangel gemäß § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wer Schäden verschweigt, muss mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen. Beispielsweise könnte die Käuferin/der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was ist ein Unfallwagen?

Kommt es zu einem Unfall mit einem nicht unerheblichen Schaden, gilt das Fahrzeug als Unfallwagen. Ein Parkschaden gilt als Bagatelle, vorausgesetzt, der Schaden ist minimal.

Anders sieht es aus, wenn Bauteile ausgebeult, gerichtet oder Kotflügel ausgetauscht werden müssen. Wer ein derartiges Fahrzeug weiterverkauft, ist verpflichtet, es als Unfallwagen zu deklarieren.

Definition: Worin besteht der Unterschied zwischen merkantiler und technischer Wertminderung?

Ein Unfall verringert den Wert des Fahrzeugs. Das gilt für Neuwagen ebenso wie für Gebrauchtfahrzeuge. Die Wertminderung lässt sich in zwei Kategorien einteilen: in die merkantile Wertminderung und die technische Wertminderung.

Was bedeutet „merkantile Wertminderung“?

„Merkantil“ bedeutet „den Handel betreffend“: Ein Unfallwagen erzielt bei einem Verkauf einen geringeren Erlös als ein Fahrzeug desselben Modells ohne Unfallschaden. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden fachlich einwandfrei repariert und äußerlich nicht mehr erkennbar ist.

Was bedeutet „technische Wertminderung“?

Bleiben nach der Reparatur sichtbare Mängel zurück, liegt eine technische Wertminderung vor. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Lack an den reparierten Stellen heller oder dunkler ausfällt als am restlichen Pkw oder wenn die Einparkdelle am Kotflügel nie beseitigt wurde.

Wer bestimmt die Höhe der Wertminderung?

In der Werkstatt erhalten die Geschädigten einen Kostenvoranschlag für die bevorstehende Reparatur ihres Fahrzeugs. Die Wertminderung berechnet ein Gutachter. „Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, sollten Sie unbedingt ein Unfallgutachten bei einem freien Kfz-Gutachter in Auftrag geben“, rät Thiess Johannssen von der Itzehoer Versicherung. „Der Sachverständige stellt den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.“

Dann erhalten die Geschädigten nicht nur die Reparaturkosten, sondern in den meisten Fällen zusätzlich einen Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeugs. Das gilt unabhängig davon, ob die jetzigen Halter den Wagen später tatsächlich weiterverkaufen oder nicht.

Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Berechnung der Wertminderung:

  • Schadensart und Schadensumfang
  • Reparaturkosten
  • Alter des Fahrzeugs und die Laufleistung
  • Neuwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Vor- oder Altschäden

In welchen Fällen gibt es keinen Ausgleich für die Wertminderung?

Bei einem Totalschaden gibt es in den meisten Fällen keinen Anspruch auf Erstattung des Wertverlusts. Die Geschädigten erhalten in der Regel die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges.

Nur bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Neuwagen kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung für ein neues Fahrzeug einfordern. Dafür müssen gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.06.2009 (Az. VI ZR 110/08) bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Die Laufleistung des Pkw darf nicht mehr als 1.000 km betragen.
  • Die Zulassung des Fahrzeugs liegt höchstens einen Monat zurück.
  • Der Unfallschaden ist erheblich.
  • Der Geschädigte kauft von der Erstattungssumme tatsächlich ein neues Fahrzeug.

Berechnungsmodelle: Wie ermitteln Gutachter die Wertminderung?

Es gibt mehr als 20 Möglichkeiten, die Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem Unfall zu berechnen. Als Faustregel gilt: Je stärker tragende Teile eines Fahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen sind, desto höher fällt die Wertminderung aus.

Sachverständige berechnen die merkantile Wertminderung des Unfallwagens auf der Grundlage unterschiedlicher Formeln.

Wie funktioniert die Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm?

Meistens richten sich die Versicherer bei der Berechnung der Wertminderung nach der Tabelle von Ruhkopf/Sahm. Diese Berechnungsmethode nimmt das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert in den Blick.

10 bis 30 %30 bis 60 %60 bis 90 %
1. Zulassungsjahr
10 bis 30 %
5%
30 bis 60 %
6%
60 bis 90 %
7%
2. Zulassungsjahr
10 bis 30 %
4%
30 bis 60 %
5%
60 bis 90 %
6%
3. Zulassungsjahr
10 bis 30 %
3%
30 bis 60 %
4%
60 bis 90 %
5%

Beispielrechnung:

Angenommen, ein Neuwagen, dessen Wiederbeschaffungswert bei 35.000 Euro liegt, wurde in einen Unfall verwickelt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 10.000 Euro. Der Wagen befindet sich im zweiten Zulassungsjahr.

Um das Verhältnis der Reparaturkosten zum Neupreis zu ermitteln, teilt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert durch die Reparaturkosten (10.000 Euro / 35.000 Euro). Das Ergebnis nimmt er mal 100 (10.000 Euro / 35.000 Euro x 100). So ermittelt er den prozentualen Anteil des Wiederbeschaffungswerts. In dieser Beispielrechnung liegt er bei 28,6 Prozent. Dementsprechend gilt laut Tabelle eine Wertminderung von 4 Prozent.

Summe der Wertminderung = (10.000 Euro + 35.000 Euro) x 4 Prozent = 1.800 Euro

Diese Berechnung ist als grobe Richtlinie zu verstehen. Den genauen Minderwert ermittelt der Gutachter. In seine Bewertung fließen mitunter zusätzlich andere Aspekte ein.

Was ist bei der Wertminderung bei einem finanzierten Auto zu beachten?

Bei einem finanzierten Auto ist der Anspruchsinhaber die Bank. Ihr steht als Eigentümerin des Fahrzeugs die Wertminderung zu. Die Bank passt den Restfinanzierungsbetrag allerdings entsprechend an. Dadurch kommt die Wertminderung letztendlich trotzdem dem Fahrzeughalter zugute.

Was ist bei der Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug zu beachten?

„Wer mit einem Leasingfahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sollte sich sofort bei dem Leasinggeber melden“, empfiehlt Thiess Johannssen. „Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber. Ihm steht die Wertminderung zu“.

Wer zahlt den Wertverlust?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für sämtliche Kosten auf. Sie zahlt den Unfallschaden, den Gutachter und die Erstattung der Wertminderung.

Wie sollte ich meinen Neuwagen versichern?

An einem Unfall muss nicht zwingend jemand anders die Schuld tragen. Durch eine kurze Unachtsamkeit kann jedem ein Unfall passieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie kümmert sich um die Entschädigung der Unfallopfer.

Die Unfallverursacher haben bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Totalschaden allerdings nur Anspruch auf eine Entschädigung, wenn eine Kasko-Versicherung vorliegt. Diese deckt Sachschäden am eigenen Fahrzeug ab.

Ein Neuwagen sollte deswegen Vollkasko versichert sein.

Für welche Schäden kommt eine Teilkasko-Versicherung auf?

Eine Teilkasko-Versicherung reguliert Schäden bei Glasbruch, Wildunfällen und bei Elementarschäden (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung). Außerdem ist der Pkw gegen Diebstahl versichert.

Für welche Schäden kommt eine Vollkasko-Versicherung auf?

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkasko-Versicherung. Darüber hinaus kommt sie zusätzlich für Schäden auf, die durch eigenes Verschulden geschehen. Weiterhin ist das Fahrzeug abgesichert, falls es zu einem Unfall mit Fahrerflucht kommt, falls Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen (Vandalismus) oder falls die Unfallverursacher nicht versichert sind.

Wer hat Anspruch auf eine Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden?

Der Autokauf bedeutet für die meisten Menschen eine große Investition. Besonders in den ersten drei Monaten verlieren Fahrzeuge rasant an Wert. Darum lohnt sich eine Neuwert- oder Neupreisentschädigung: Für eine festgelegte Zeit erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs den Neupreis. Die meisten Versicherer gewähren sechs oder zwölf Monate. Einen anderen Weg geht die Itzehoer Versicherung:

Mit unserem TOP-DRIVE-Tarif gibt es bei einem Totalschaden ganze 36 Monate lang keinen Werteverlust. Handelt es sich um einen Neuwagen, erstattet die Itzehoer drei Jahre lang den Neupreis. Bei einem Gebrauchtwagen erstatten wir den Anschaffungspreis“, erklärt Thiess Johannssen.

Für Leasing-Fahrzeuge ist beim TOP-DRIVE-Tarif eine GAP-Deckung (Differenz-Deckung) inklusive. Sollte das Leasingfahrzeug gestohlen werden oder einen Totalschaden erleiden, entsteht finanziell eine Lücke (Englisch: „gap“) zwischen den Erstattungsbeträgen:

Ein Totalschaden beendet den Vertrag mit dem Leasingnehmen. Dementsprechend ist der Restwert fällig. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, für den die Vollkasko-Versicherung normalerweise aufkommt, liegt allerdings in der Regel deutlich unter dieser Summe.

Ohne GAP-Deckung bleibt eine Differenz zwischen der finanziellen Verpflichtung aus dem Leasingvertrag und der Erstattung aus der Vollkaskoversicherung. Bei vorhandener Gap-Deckung übernimmt der Versicherer die Differenz.

Vorteile des Top-Drive Tarifs auf einen Blick:

  • Neupreisentschädigung für 36 Monate: In dieser Zeit wird ein beschädigtes Fahrzeug vollständig ersetzt
  • Ideal für Autoliebhaber – einmal im Jahr kann der Versicherte sich mit 50 Euro Selbstbeteiligung lästige Schrammen, Kratzer und kleinere Dellen beispielsweise durch Parkrempler entfernen lassen.
  • Bei Reparaturen bekommt der Versicherte bis zu 14 Tage lang einen Mietwagen bezahlt
  • Direktregulierung: Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, der bekommt den Schaden sofort reguliert. Die lange Prüfung des Hergangs und die Zahlung werden hintenangestellt. Im Falle einer Schuld des Anderen, holt sich die Itzehoer die entsprechenden Zahlungen von der gegnerischen Versicherung zurück.
  • Bei mindestens drei schadenfreien Jahren wird die Selbstbeteiligung erlassen.
  • Nicht nur Tierbisse, sondern auch deren Folgeschäden, sind versichert. Das bedeutet, dass bei einem Ölschlauchbiss der darauf demolierte Motor ebenfalls versichert wird.
  • Bei E-Autos sind auch Kurzschlussschäden oder Falschladungen versichert.

Fazit

Wer mit dem eigenen Neuwagen unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf die Erstattung der Instandsetzungskosten und der Wertminderung. Letzteres kann nur geltend gemacht werden, wenn das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen vorliegt. Darum gilt bei einem Unfall: Nicht nur einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt anfordern, sondern zusätzlich ein Gutachten bei einem freien Gutachter in Auftrag geben!

Sollte der Totalschaden selbstverschuldet sein, hilft die eigene Vollkasko-Versicherung. Beinhaltet der gewählte Versicherungstarif eine Neuwertentschädigung, erstatten Versicherungen wie die Itzehoer eine festgelegte Zeit lang den Neupreis bei Neuwagen beziehungsweise den Anschaffungspreis bei jungen Gebrauchtwagen zurück.

Für Leasingnehmer ist wichtig, dass die Vollkasko-Versicherung eine Gap-Deckung beinhaltet. Das verhindert, dass der Versicherte bei einem Totalschaden auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Wird das Fahrzeug nach einem Unfall weiterverkauft, muss es als Unfallwagen deklariert werden. Allerdings gilt nicht jeder Parkschaden als Unfallschaden. Bewegt sich die Beschädigung im Bagatellbereich, ist der Wagen zwar nicht unfallfrei, aber auch nicht als Unfallauto zu betrachten. Trotzdem sind sämtliche Schäden anzuzeigen. Wer rechtliche Schwierigkeiten vermeiden möchte, nimmt sie am besten mit in den Kaufvertrag auf.