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Private Unfallversicherung

Wie genau sieht Ihr gesetzlicher Unfallschutz aus?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat viele Lücken. Zudem unterschieden sich die Leistungen, abhängig von Ihrem Beschäftigungsverhältnis. Eine private Unfallversicherung lohnt sich!

Hier erfahren Sie, welche Berufsgruppen durch den gesetzlichen Unfallschutz in welcher Form abgesichert sind.

Arbeitnehmer/-innen

Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungen leisten nur bei Arbeitsunfällen sowie bei Unfällen auf dem Arbeitsweg Hilfe. In der Freizeit besteht aus der gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz. Dort geschehen aber zwei Drittel der Unfälle.

Hausfrauen/-männer

Es besteht absolut kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Unfällen, sei es im Haushalt, beim Einkaufen oder sonst wo, kommen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht in Frage. Der gesetzliche Schutz liegt somit bei 0 %.

Selbstständige, Unternehmer, Landwirte

Die Berufsgenossenschaft springt bei Unfällen nur ein, wenn der Versicherte Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Aber selbst dann gilt dies nur für Arbeitsunfälle. Die Freizeit bleibt auch hier außen vor.

Eine private Unfallversicherung schützt Sie in allen Situationen. Informieren Sie sich bei Ihrer Vertrauensperson über den Leistungsumfang!