Um die genannten Nachhaltigkeitsrisiken nicht nur zu minimieren, sondern Prozesse anzustoßen und zu unterstützen, werden Aspekte der Nachhaltigkeit in die Kapitalanlagestrategie integriert. Dies geschieht sowohl bei öffentlichen Emittenten wie Staaten und Gebietskörperschaften als auch im Privatsektor. Dafür greifen bei der Itzehoer eine Reihe von Vorgaben und Bewertungen ineinander.
Einige Kriterien können dabei zu einem grundsätzlichen Ausschluss eines Emittenten führen. Hier ist es uns wichtig, dass grundlegende ethische Aspekte zweifellos eingehalten werden. Staaten, die dauerhaft und systematisch gegen Menschenrechtsbestimmungen verstoßen oder in denen ein totalitäres Regime vorherrscht und demokratische Bestrebungen unterbunden werden, sind generell von Investitionen ausgeschlossen. Eine Einschätzung hierüber liefert z.B. das jeweils gültige Freedom House-Ranking, welches jährlich eine Bewertung zum Grad an Demokratie in allen bedeutenden Ländern der Welt erstellt. Darüber hinaus bekennt sich die Itzehoer zu dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt und investiert daher nur in Staaten, die sich gesetzlich an den Atomwaffensperrvertrag binden und diesen einhalten.
Um die Bekämpfung von Korruption zu unterstützen, setzt die Itzehoer eine Mindestpunktzahl im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) voraus und verschärftdie hier gesetzten Anforderungen regelmäßig. Die Itzehoer investiert zudem nur in Staaten, die gesetzlich an die UN Biodiversitäts-Konvention gebunden sind. Wir unterstützen damit ausdrücklich den Schutz der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile. Für Unternehmen gelten ebenso strenge Ausschlusskriterien. Es wird hierbei grundsätzlich nicht in Unternehmen investiert, welche gegen die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation IAO (z.B. Kinderarbeit) verstoßen oder die Herstellung von oder den Handel mit geächteten Waffen betreiben oder in die Produktion von Drogen eingebunden sind. Weiterhin werden bei Investitionen in Unternehmen Ausschlusskriterien hinsichtlich der kontroversen Geschäftsfelder wie z.B. Kohleförderung, Fracking und Glücksspiel definiert. Die Einhaltung von Ausschlüssen und der Grad der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten im Sinne der ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in den Kapitalanlagen überprüft die Itzehoer mithilfe von Nachhaltigkeitsanalysen in regelmäßigen Abständen. Die Erkenntnisse nutzen wir zur weiteren Nachhaltigkeitsausrichtung unseres Anlagenportfolios. Mit Stand Ende 2021 verfügen wir auf Konzernebene zu 80 % unserer Kapitalanlagen über Nachhaltigkeitsdaten, denen zufolge bereits mehr als zwei Drittel dieser Anlagen als nachhaltig einzuordnen sind.
Grundsätzlich bevorzugt die Itzehoer daher Investitionsprojekte, die der Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert einräumen und über diese transparent berichten oder bei denen der Emittent nachweislich für die Einhaltung solcher Nachhaltigkeitskriterien bekannt ist. Negative Nachhaltigkeitsauswirkungen unserer Kapitalanlagen sind uns nicht bekannt.