Geht nicht? Geht doch!
Wenn Sie Ihren Neuwagen ununterbrochen in unserem TOP DRIVE versichert haben, profitieren Sie bei einem Unfall von unserer unbefristeten Neupreisentschädigung.
Sichern Sie schon beim Kauf Ihres Neuwagens diese Investition einfach und bequem ab.
Zusammen mit unserem für Sie kostenfreien Zusatzbaustein Werkstattbonus erfahren Sie einen echten Premium-Service und sparen noch dazu bis zu 20 % bei Ihrem Kasko-Beitrag.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zusammen mit dem integrierten Schutzbrief bildet eine leistungsstarke Grundlage für Ihren Pkw-Rundumschutz. Finden Sie bei der Itzehoer Ihre passende Versicherung und lassen Sie sich beraten, in den Themen Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutz und unserem Rabattschutz.
Unkomplizierter Wechsel
Individuelle Tarifeinstufung
Leistungsstarker Versicherungsschutz
Persönliche Beratung ganz in Ihrer Nähe
Mit unserem dichten Netz von über 350 Vertrauensleuten finden Sie uns in ganz Schleswig-Holstein und Hamburg, außerdem in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen.
Unsere Vertrauensleute beraten Sie persönlich rund um den Kfz-Schutz der Itzehoer und beantworten Ihre Fragen zu den Themen Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutz, Rabattschutz und Werkstattbonus.
Gemeinsam stimmen Sie den Versicherungsschutz ab, der optimal zu Ihnen passt. So können Sie beruhigt zu Ihren Fahrten aufbrechen.
Sie möchten mit Ihrem Fahrzeug in unseren exzellenten Versicherungsschutz wechseln? Das geht ganz einfach, wenn Sie ein paar Dinge beachten.
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Um Ihre alte Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel zu kündigen, muss die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zugeht.
Das Kündigungsschreiben muss also spätestens zum 30. November vorliegen. Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.
Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein).
Schauen Sie am besten in Ihrem derzeitigen Versicherungsschein nach, wann Ihre Versicherung abläuft.
Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Neben einer generellen Preiserhöhung kann der Grund sein, dass sich Ihre Regionalklasse ändert. Diese wird jedes Jahr auf Basis von Statistiken neu zugeteilt. Einfluss darauf haben unter anderem das Fahrverhalten in der Gegend, der Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen. Wenn Sie durch eine neue Regionalklasse mehr zahlen müssen, können Sie außerordentlich kündigen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug anders eingestuft werden. Auch eine Änderung der Typklasse kann zu höheren Beiträgen führen. Bei Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Typklasse haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Besteht Ihre Versicherung aus mehreren Bausteinen (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), können Sie grundsätzlich nur den Teil kündigen, der teurer wird. Es ist aber auch möglich, dass der Versicherer Ihnen aus Kulanz eine Kündigung des gesamten Vertrags gestattet.
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, in Zahlung geben oder verschrotten lassen, ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig.
Sie müssen Ihren bisherigen Versicherer lediglich über den Verbleib des Fahrzeugs informieren, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie dann einfach bei der Itzehoer versichern.
Sie entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie für sich und Ihren Pkw brauchen. Unsere Berater helfen Ihnen dabei.
Dafür brauchen Sie:
Ihr Kündigungsschreiben sollte enthalten:
Damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist und Sie nicht durch einen Formfehler die wichtige Kündigungsfrist verpassen, verwenden Sie einfach unseren Kündigungsvordruck. Einfach an Ihre Daten anpassen, abschicken und in den exzellenten Versicherungsschutz der Itzehoer wechseln.
Wichtiger Hinweis: Um am Straßenverkehr teilzunehmen benötigen Sie eine gültige Kfz-Versicherung. Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag erst, wenn Sie das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag z.B. bei der Itzehoer abgesichert haben.
Kündigen Sie sicherheitshalber auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein. Da die Nachweispflicht bei Ihnen liegt lassen Sie sich die Kündigung immer schriftlich bestätigen. Vor allem, wenn sie die Kündigung per Fax oder E-Mail übermitteln.
Ob Neuwagen oder junger Gebrauchter, mit dem Itzehoer TOP DRIVE-Tarif sind Sie TOP abgesichert.
Treuejuwel: unbefristete Neupreisentschädigung für Neuwagen im Falle eines Totalschadens
Direktregulierung: schnelle und sichere Schadenregulierung, unabhängig von der Schuldfrage (Vollkasko)
10 % Bonus im Haftpflichtschutz ab Schadenfreiheitsklasse 5 und einem vollständigen schadenfreien Jahr
Rabattschutz für alle Fahrerinnen und Fahrer ab 23 Jahre
GAP-Deckung: Sonderdeckung für geleaste und fremdfinanzierte Fahrzeuge (Vollkasko)
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