Suche öffnen Suche schließen

Stand: 20.02.2023

Mitwirkungspolitik und Offenlegungspflichten

nach ARUG II

Die Itzehoer Lebensversicherungs-AG ist als institutioneller Anleger nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) verpflichtet, verschiedene Informationen in Bezug auf die Mitwirkungspolitik bei Aktienanlagen, deren Umsetzung und Anlageverhalten nach § 134 b, c Aktiengesetz (AktG) zu veröffentlichen.

Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten nach § 134b AktG

Die Itzehoer Lebensversicherungs-AG investiert ausschließlich indirekt in börsennotierte Gesellschaften über einen Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen. Die Verwaltung dieses Spezialfonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Bantleon Invest AG als Vermögensverwalter i. S. d. AktG wahrgenommen. Die Bantleon Invest AG vertritt für die von ihr verwalteten Investmentvermögen die Interessen und Stimmrechte der Anleger gegenüber Portfoliogesellschaften nach ihrer Abstimmungs- und Mitwirkungs-Policy. Die entsprechenden Veröffentlichungen können auf der folgenden Website abgerufen werden:

Der jährliche Bericht über die Umsetzung der Abstimmungs- und Mitwirkungspolitik sowie das Abstimmungsverhalten kann auf der folgenden Webseite abgerufen werden:

Seitens der Itzehoer Lebensversicherungs-AG erfolgen darüber hinaus keine eigenen Aktivitäten in Bezug auf Mitwirkung und Abstimmungen in bzw. bei den Portfoliogesellschaften.

Offenlegung zur Anlagestrategie und Vereinbarung mit Vermögensverwaltern nach § 134c AktG

Die Kapitalanlagestrategie der Itzehoer Lebensversicherungs-AG ist darauf ausgerichtet, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern sicherzustellen unter Einhaltung der gegebenen Risikotragfähigkeit. Die Itzehoer Lebensversicherungs-AG orientiert sich dabei nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht und investiert in solche Vermögenwerte, deren Risiken sie hinreichend identifizieren, messen, überwachen, managen, steuern, berichten und bei der Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Gesamtsolvabilität angemessen berücksichtigen kann. Dazu werden im internen Anlagekatalog das Anlageuniversum, das Zielportfolio und die internen Anlagegrenzen sowie die eingesetzten Limit-Systeme und Vergleichsmaßstäbe definiert. Den Anlageschwerpunkt bilden europäische festverzinsliche Wertpapiere guter Bonität. Es werden Anlagen mit langen Laufzeiten bevorzugt, um die Duration des Portfolios sukzessive zu verlängern und damit der Laufzeitenstruktur der eingegangenen Verpflichtungen anzupassen. Die Aktienanlage dient der Verbesserung der Risikodiversifikation und der Durchschnittsrendite, spielt jedoch als Beimischung im Kapitalanlagegesamtbestand eine untergeordnete Rolle.

Die Itzehoer Lebensversicherungs-AG investiert indirekt über einen Spezialfonds in Aktien, die an geregelten Märkten gehandelt werden. Mit der Verwaltung des Spezialfonds wurde die Warburg Invest AG als Vermögensverwalter i. S. d. AktG beauftragt. Zwischen den beiden Unternehmen wurde eine Vereinbarung hinsichtlich der Vermögensverwaltung getroffen. Die Umsetzung der Aktienanlagestrategie erfolgt unter Einhaltung entsprechender Anlagerichlinien, die insbesondere das erlaubte Anlageuniversum definieren. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien wird kontinuierlich überwacht. Die mittel- bis langfristig erwartete Entwicklung einer Portfoliogesellschaft wird bei der Anlageentscheidung berücksichtigt. Eine Wertpapierleihe ist gemäß Anlagerichtlinie ausgeschlossen.

Die Warburg Invest AG wird als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu marktüblichen Konditionen vergütet. Die Leistung des Vermögensverwalters wird insbesondere durch Vergleiche mit der Entwicklung der zugrunde gelegten Benchmark regelmäßig bewertet. Über das Anlageergebnis wird mindestens halbjährlich berichtet und in diesem Zusammenhang die Anlagestrategie im Bedarfsfall angepasst. Die Portfolioumsatzkosten werden dem Spezialfonds direkt belastet und können über ein vorhandenes Reporting nachvollzogen werden. Die Vereinbarung zwischen den Unternehmen ist auf unbestimmte Zeit geschlossen worden und kann gemäß den vertraglichen Kündigungsbedingungen beendet werden.