Wir, der Sportkegelclub Humor von 1893 Preetz sind ein kleiner Club mit weniger als 30 Mitgliedern.
Seit vielen Jahren, aktuell zum 24.Mal, bieten wir den beiden weiterführenden Schulen in Preetz eine Sportkegel AG an.
Diese findet einmal in der Woche über 2 Schulstunden statt. Den Schulen und den Kindern werden keine Kosten berechnet. Im Durchschnitt erreichen wir so 10 - 20 Kinder, die bei uns, in Zusammenarbeit mit der FT Preetz (Besitzer der Kegelbahn), den Kegelsport erlernen.
Über die Jahre haben wir die Kegelbahn mit z.T. kostenlosen Ersatzteilen von Bahnen, die aufgegeben wurden, instand gehalten.
Wegen diesem enormen zeitlichen Einsatz unserer Mitglieder können wir die Bahn für die Kinder gegen eine ganz kleine Gebühr, die unser Verein trägt, benutzen.
Nach 50 Jahren ist nun der Anlauf und die Aufsetzbohlen (vorgeschriebene Holzkonstruktion**) weich geworden. Zur Reparatur müsste die Konstruktion mit einer neuen Holzunterkonstruktion sowie einer neuen Holzauflage mit einer Linoleum / Gummiabdeckung versehen werden.
Die 1000 € würden für die Beschaffung des Materials verwendet werden. Die handwerklichen Arbeiten würden - wie immer - handwerklich geschickte Mitglieder unseres Vereins durchführen.
**) Aus den technischen Bestimmungen der WNBA (World Ninepin Bowling Association)
3.2 Der Spielbereich
Die Spielbereichsoberfläche muss folgende Anforderungen erfüllen:
* sie muss waagerecht und eben sein und darf keine Niveauunterschiede aufweisen! Wegen UNFALLGEFAHR!
* sie muss rutschfest sein
* sie muss die Funktion des Sportfußbodens erfüllen
* es darf keine Verletzungsgefahr entstehen
* die Aufsatzbohle darf nicht nachgeben oder federn
* der Übergang zur Bahn muss 1-5 mm sein
* es muss einwandfreie Funktion beim Sportbetrieb gegeben sein.
Mit Ausnahme der Aufsatzbohle sind regelmäßige Unebenheiten, welche durch die Oberflächenbeschaffenheit des Bodenbelages bedingt sind, bis zu einer max. Tiefe von 1,5 mm erlaubt (z.B. Rillen- oder Noppengummi). Die Verwendung von weichen, spürbar nachgebenden oder federnden Bodenbelägen im Spielbereich ist nicht erlaubt. Der Spielbereich muss rutschfest sein. Die Oberfläche der Aufsatzbohle muss vollkommen eben sein.
* sie muss rutschfest sein
* sie muss so beschaffen sein, dass bei einem Sturz des Spielers für diesen keine Verletzungsgefahr besteht
* sie muss so stabil sein, dass beim Betreten des Spielbereiches, beim Anlaufen und beim Kugelabwurf des Spielers kein nennenswertes Durchbiegen und kein stärkeres Schwingen der Spielbereichsoberfläche auftreten.
* die Aufsatzbohle darf nicht nachgeben oder federn.
* Die Oberfläche der Aufsatzbohle muss sich farblich vom Spielbereich und der Kugellauffläche deutlich unterscheiden. Ein Kontrast ist vorgeschrieben!!
* auf der Aufsatzbohle muss ein mindestens 3,20 mm dickes durchlaufendes Linoleum oder ein anderer gleichwertiger Kunststoff-Bodenbelag verlegt sein
* die Oberfläche der Aufsatzbohle muss kompakt sein, Abmessungen (1 Stück: 35x550 mm).
* das Linoleum oder der Kunststoff-Bodenbelag müssen allen Anforderungen gerecht werden und bei einer Materialtemperatur von + 20 °C muss die Oberflächenhärte in Höhe von (40x10) Grad Shore D haben
* Das Anbringen von Gummi oder minderwertigem Kunststoffbelag ist nicht zulässig
* der Luftraum über dem Spielbereich muss bis zur Höhe von 2,3 m vollkommen leer sein. Falls es sich um einen Einbau handelt (Oberbau auf alte Bahnen) kann die Mindesthöhe 2,2 m betragen.
* Es wird empfohlen, außerhalb des Spielbereiches, jedoch in der Reichweite des Spielers,einen Handtuchhalter anzubringen. Falls der Unterbau des Spielbereiches aus einer Holzkonstruktion besteht, muss diese die entsprechenden Anforderungen auf Stabilität erfüllen. Beim Übergang zur Bahnfläche muss die Oberfläche der Aufsatzbohle um (1-5) mm über der Bahnoberfläche liegen.