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E-Bikes

Eine Versicherung für E-Bikes mit mehr als 6 km/h setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Je nach Auswahl kann der Versicherungsschutz die Kfz-Haftpflicht - und die Teikasko umfassen.

Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für E-Bikes mit mehr als 6 km/h sind eine Unfallversicherung und der Verkehrs-Rechtsschutz nicht verpflichtend, werden aber zusätzlich empfohlen.

Echte Vorteile

Haftpflicht

z.B.
25,00 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: COMFORT DRIVE

- Verkehrsjahr 2023/2024 vom 01.10.2023 bis 29.02.2024

- Fahrer ab 23 Jahre

- Zahlungsperiode: einmalig mit SEPA-Lastschrift

- Kfz-Haftpflicht

Beiträge für Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller, E-Scooter, leichte Quads und Segways mit Versicherungskennzeichen, für Leichtmofas bis 20 km/h und Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor) sowie Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h können Sie individuell bei Ihren Vertrauensleuten vor Ort anfragen.

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oder

Häufig gestellte Fragen

Was ist versicherungstechnisch der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden E-Bikes und Pedelecs häufig miteinander vermischt.

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Tretunterstützung gelten sie als Kraftfahrzeug und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Bis 45 km/h ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich.

Pedelecs bis 25 km/h mit Tretunterstützung und einer Nenndauerleistung von max. 250 Watt sind Fahrräder. Ein Versicherungskennzeichen wird nicht benötigt. Versicherungsschutz gegenüber Dritten bei einem Unfall besteht über die Privathaftpflichtversicherung.

Pedelecs bis 45 km/h (sogenannte S-Pedelecs) benötigen ein Versicherungskennzeichen. Zum Fahren wird die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt.

Welche Versicherung gibt es für welches E-Bike?

E-Bikes und Pedelecs sind hochpreisige und hochwertige Neuanschaffungen. Hier muss zwischen Kfz-Versicherungsschutz-Schutz (E-Bikes > 6 km/h und Pedelecs bis 45 km/h) und einem möglichen Versicherungsschutz über die Hausratversicherung (E-Bikes bis 6 km/h und Pedlecs bis 25 km/h mit Tretunterstützung) unterschieden werden.

Der Diebstahl von nicht zulassungspflichtigen E-Bikes bis 6 km/h und Pedelecs ohne Versicherungskennzeichen mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h kann im Rahmen der Hausratversicherung über die Fahrraddiebstahlklausel eingeschlossen werden.

Für zulassungspflichtige E-Bikes und Pedelecs beziehungsweise S-Pedelecs bis 45 km/h muss für die Nutzung im Straßenverkehr eine Mopedversicherung abgeschlossen werden – wahlweise als reine Kfz-Haftpflichtversicherung oder als Kfz-Haftpflichtschutz mit Teilkasko.