Im allgemeinen Sprachgebrauch werden E-Bikes und Pedelecs häufig miteinander vermischt.
E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h ohne Tretunterstützung gelten sie als Kraftfahrzeug und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Bis 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Bis 45 km/h ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich.
Pedelecs bis 25 km/h mit Tretunterstützung und einer Nenndauerleistung von max. 250 Watt sind Fahrräder. Ein Versicherungskennzeichen wird nicht benötigt. Versicherungsschutz gegenüber Dritten bei einem Unfall besteht über die Privathaftpflichtversicherung.
Pedelecs bis 45 km/h (sogenannte S-Pedelecs) benötigen ein Versicherungskennzeichen. Zum Fahren wird die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt.