In der Privat-Haftpflicht ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ein selbstbewohntes Einfamilienhauses eingeschlossen. Oft ist in der Privat-Haftpflicht auch noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Wohnräumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluss einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig. Die Privat-Haftpflicht bietet bereits genügend Schutz. Auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist damit abgedeckt.
Ein separater Vertrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird dann nötig, wenn Sie
- ein Haus oder eine Eigentumswohnung vermieten oder Dritten überlassen,
- ein Grundstück verpachten,
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind
- oder gewerbliche Räume vermieten.
Wie bei allen Haftpflichtschäden, haften Sie als Eigentümer auch hier mit Ihrem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter.
Außerdem befriedigt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter oder wehrt diese für Sie ab, wenn die Ansprüche unberechtigt sind.
Sollte es zu einem Prozess mit einem potenziellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt die Itzehoer sämtliche Prozess- und Anwaltskosten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Ihnen Schutz, wenn zum Beispiel jemand auf Ihrem Grundstück oder auf Wegen, für die Sie die Verantwortung tragen, zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen.