Itzehoer Kfz-Versicherungen

Bis zum 30.11. Kfz-Versicherung wechseln – es lohnt sich!

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist gar nicht so aufwendig wie Sie vielleicht denken. Es sind nur wenige Schritte zu Ihrem neuen Versicherungsschutz, der optimal Ihren Ansprüchen angepasst ist.

Ich berate Sie gern persönlich

Sie sind unsicher, welche Bausteine der Kfz-Versicherung für Sie entscheidend sind? Oder was Sie bei der Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung beachten müssen?

Diese und alle weiteren Fragen rund um Ihre Kfz-Versicherung beantworte ich Ihnen gern persönlich.

Vertrauensmann/Agenturleiter

Günter Frehse

An der Kapelle 20, 24211 Lehmkuhlen

Immer für Sie da

Sie haben die Wahl zwischen einer persönlichen Beratung in meiner Agentur, bei Ihnen zu Hause oder digital. So oder so: Wann immer Sie meine Unterstützung benötigen oder Fragen haben, bin ich für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam die Leistungen der Itzehoer optimal und individuell für Sie festlegen.

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Unverbindliche Prüfung Ihrer Kfz-Versicherung

Sie haben bereits eine Kfz-Versicherung und/oder möchten Ihren Versicherungsschutz unverbindlich überprüfen lassen?

Stellen Sie mir dazu gern Ihre Dokumente vertrauensvoll zur Verfügung. So kann ich mir schnell ein genaues Bild Ihres aktuellen Versicherungsbedarfs machen und Ihnen ein maßgeschneidertes Kfz-Angebot unterbreiten, das Ihre Ansprüche berücksichtigt.

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Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir

Persönlich vor Ort oder Online-

Ich bin für Sie da!

Vertrauensmann/Agenturleiter

»Günter Frehse

+49 4342 84793
frehse@itzehoer-vl.de

Wann können Sie Ihre alte Versicherung kündigen?

Sie möchten, wie über eine andere Million Versicherte auch, auf den persönlichen Service, die Top-Leistungen und auf die fairen Beiträge der Itzehoer setzen? Das ist möglich, wenn mindestens einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

Ihre Kündigungsmöglichkeiten

Bei Vertragsablauf

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Um Ihre alte Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel zu kündigen, muss die Kündigung Ihrem Versicherer spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform zukommen. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens zum 30. November vorliegen.

Je nach Vertragsbedingungen gibt es davon abweichend Versicherer, deren Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Oftmals läuft dann das Versicherungsjahr mitten im Kalenderjahr aus (bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der Ablauf auch Saisonbeginn oder -ende sein).

Nach einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Kfz-Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen, können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung, aus der sich die Beitragserhöhung ergibt, kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Neben einer generellen Preiserhöhung kann der Grund sein, dass sich Ihre Regionalklasse ändert. Diese wird jedes Jahr auf Basis von Statistiken neu zugeteilt. Einfluss darauf haben unter anderem das Fahrverhalten in der Gegend, der Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen. Wenn Sie durch eine neue Regionalklasse mehr zahlen müssen, können Sie außerordentlich kündigen.

Das gilt allerdings nicht, wenn Sie durch einen Umzug anders eingestuft werden. Auch eine Änderung der Typklasse kann zu höheren Beiträgen führen. Bei Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine teurere Typklasse haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Besteht Ihre Versicherung aus mehreren Bausteinen (Haftpflicht- und Kaskoversicherung), können Sie grundsätzlich nur den Teil kündigen, der teurer wird. Es ist aber auch möglich, dass der Versicherer Ihnen aus Kulanz eine Kündigung des gesamten Vertrags gestattet.

Falls Sie unsicher sind, ob Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen können oder wie Sie Ihre Kündigung formulieren sollten, helfe ich Ihnen gerne.

Nach einem Schadenereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie Ihren Kfz-Vertrag kündigen.

Die Kündigung muss Ihrer Versicherung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Ihre Versicherung die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Welche Option für Sie am sinnvollsten ist, finden wir in einem gemeinsamen persönlichen Gespräch heraus.

Bei einem Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, in Zahlung geben oder verschrotten lassen, ist eine Kündigung des für dieses Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages nicht notwendig.

Sie müssen Ihren bisherigen Versicherer nur über den Verbleib des Fahrzeugs informieren, damit dieser den bestehenden Vertrag beenden kann. Ihr neu angeschafftes Fahrzeug können Sie dann einfach bei der Itzehoer versichern.

Welche Versicherungsbausteine für Ihr neues Auto wichtig sind, finden wir gemeinsam im persönlichen Gespräch heraus.

Ganz einfach: Ein Kfz-Versicherungswechsel zur Itzehoer

Welche Versicherungsbausteine für Sie und Ihr Auto wichtig sind, finden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch heraus. Ich helfe Ihnen dabei, Ihren optimalen Versicherungsschutz zu finden und zu sichern.

Gemeinsam wechseln

1. Neue Versicherung bei der Itzehoer auswählen

Welche Versicherungsbausteine für Sie und Ihr Auto wichtig sind, finden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch heraus. Ich helfe Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

2. Neue Versicherung abschließen

Dafür brauchen Sie:

  • Ihren Führerschein
  • Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Ihre Schadensfreiheitsklasse (Sie finden diese auf der letzten Beitragsrechnung Ihres alten Versicherers)
  • Ihren Kilometerstand
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Vertragsnummer der bisherigen Kfz-Versicherung

3. Alte Versicherung kündigen

Bei Ihrem Kündigungsschreiben helfe ich Ihnen gern. Folgende Punkte sollte es unbedingt enthalten:

  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihr Kfz-Kennzeichen
  • Ihre Anschrift
  • Das aktuelle Datum
  • Ihre Unterschrift
  • den Termin, ab dem die Kündigung greifen soll

Günter Frehse

Vertrauensmann der Itzehoer Versicherungen (gebundener Versicherungsvertreter §34d Abs.7 GewO)
IHK: Kiel
RegNr. IHK: D-GQ19-YLJ13-81

Nachhaltigkeit in der Versicherungsberatung

Datenschutz

Versicherung, Vorsorge und Vermögensbildung sind Vertrauenssache. Die Persönlichkeitsrechte unserer Kunden und Partner zu respektieren, ist für uns ein wesentlicher Grundsatz. Das gilt selbstverständlich auch für den Umgang mit Ihren persönlichen Daten aus Ihrem Internetbesuch auf unseren Seiten.

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