Die Direktzusage eignet sich besonders für Versorgungszusagen an Gesellschafter, Geschäftsführer und andere Führungskräfte.
Die Direktzusage ist besonders interessant für besserverdienende Mitarbeiter, deren Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente.
Die Höhe einer solchen Zusage ist unbegrenzt.
Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann, und schließt zudem eine Rückdeckungsversicherung ab.
Dadurch werden die Ansprüche der Arbeitnehmer für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.