Die Unterstützungskasse ist gut geeignet für Besserverdienende und Führungskräfte. Sie ist verwaltungsarm, kostengünstig und sicher.
Die Unterstützungskasse ist besonders gut geeignet für Besserverdienende und Führungskräfte, deren Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Warum? Es gibt für diese Versorgungszusage keine Beitragsbegrenzung, sondern lediglich eine Prüfung der Angemessenheit.
Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber, womit sie dann als Betriebsausgaben gelten. Er kann die Beiträge entweder direkt selbst oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanzieren.
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ist die Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sozialversicherungsfrei und - das ist der Clou bei diesem Durchführungsweg - komplett steuerfrei!
Der Arbeitnehmer selbst trägt erst im Leistungsfall die Steuern, also nachgelagert und damit in der Regel zu niedrigeren Steuersätzen. Dabei ist es zudem möglich, Freibeträge anzurechnen.
Und so funktioniert‘s:
Die Unterstützungskasse bildet eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Die gesamte Verwaltung wird von der Unterstützungskasse durchgeführt.
Dadurch ist der Arbeitgeber in diesem Bereich vollkommen entlastet. Außerdem sind die Versorgungsleistungen für ihn bilanzneutral.