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VL Alexander Fusik

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt ihr Hab & Gut bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch die häufigsten Gefahren des alltäglichen Lebens.

Die Itzehoer Hausratversicherungen BASIS, PLUS oder EXTRA PLUS

Die Itzehoer versichert Ihren Hausrat in drei sinnvoll aufeinander abgestimmten und aufbauenden Produkten BASIS, PLUS und EXTRA PLUS gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Wenn Ihre Haushaltsgegenstände durch diese Gefahren beschädigt werden, bekommen Sie die Reparaturkosten erstattet. Werden diese Sachen zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis, den Neuwert.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bekleidung, sondern umfasst auch Ihre elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräte (beispielsweise die Waschmaschine, den Fernseher und den Computer) sowie Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören.

Darüber hinaus versichert die Itzehoer auch Bargeld und andere Wertsachen (zum Beispiel Schmuck); die Entschädigung für Wertsachen ist jedoch der Höhe nach begrenzt.

Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden ist in der Hausratversicherung nicht enthalten, kann aber auf Wunsch mitversichert werden.

Das Gebäude, in dem sich der Hausrat befindet, ist nicht Gegenstand der Hausratversicherung. Ebenso wenig Kraftfahrzeuge aller Art. Dafür gibt es die Wohngebäude-Versicherung und Kfz-Versicherungen.

Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob die Haushaltsgegenstände Ihnen gehören oder nicht – vom Versicherungsschutz ausgenommen ist lediglich das Eigentum von Untermietern.

Die Glasversicherung als sinnvolles "Extra"

Fast alle Gegenstände sind in einer Hausratversicherung der Itzehoer Versicherungen automatisch mitversichert. Die Ausnahme bilden Sachen aus Glas: Diese sind im Regelfall jedoch nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert, nicht jedoch bei anderen Schadenursachen.

Wenn Ihr Glas umfassend mitversichert werden soll (zum Beispiel wegen eines Wintergartens), bekommen Sie bei der Itzehoer hierfür eine separate Glasversicherung.

Damit werden alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden, ersetzt. Hierbei kommt es auf die Ursache des Schadens nicht an: So kann der Bruchschaden zum Beispiel durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein.

Zu den versicherten Sachen zählen insbesondere

  • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben,
  • Platten und Spiegel aus Glas oder Kunststoff,
  • Glassteine,
  • Lichtkuppeln und
  • Scheiben von Sonnenkollektoren.

Nicht versichert sind insbesondere

  • Fotovoltaikanlagen,
  • Bildschirme,
  • optische Gläser,
  • Geschirr,
  • Beleuchtungskörper und
  • Handspiegel.

Im Schadenfall kümmern wir uns darum, dass die beschädigten oder zerstörten Sachen entsorgt werden und Sie Ersatz in gleicher Art und Güte bekommen. Die neuen Glaselemente werden also durch die Itzehoer beschafft, zu Ihnen geliefert und dort eingesetzt oder montiert.

Auch um die Bezahlung müssen Sie sich nicht kümmern. Das erledigen für Sie auf direktem Wege.

Nur wenn eine Ersatzbeschaffung nicht möglich sein sollte, erhalten Sie ersatzweise eine Geldleistung von uns.

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Wären alle denkbaren Fälle über die Hausratversicherung von vornherein mitversichert, dann käme dabei ein ziemlich hoher Beitrag heraus.

Um das zu vermeiden und den Versicherungsschutz individuell zu halten, kann manches auf Wunsch per Zusatzvereinbarung eingeschlossen werden. So zum Beispiel auch die Elementarschäden.

Davon spricht man, wenn der Hausrat durch Ereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche zu Schaden kommt.

Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer, wird eine Entschädigungsleistung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden, gezahlt.

Schäden durch Sturmfluten sind jedoch nicht versicherbar.