Die Voraussetzung dafür, dass Sie in die private Krankenkasse wechseln können ist, dass Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Ob Sie in die private Krankenvollversicherung wechseln können oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, richtet sich nach Ihrem Berufsstatus und Ihrem Einkommen.
Eine private Zusatzversicherung dagegen können Sie jederzeit unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen.
Für Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn das Bruttoeinkommen über der aktuell gültigen Verdienstgrenze von 49.950 Euro im Jahr liegt (Stand 2010).
Umgerechnet auf das Monatseinkommen entspricht das 4.162,50 Euro. Zu beachten ist, dass bei der Verdienstgrenze auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitzählen. Privat versichern kann sich dann zum Beispiel auch jeder, dessen 13 Gehälter monatlich im Durchschnitt bei 3.842,31 Euro liegen.
Jährlich wird die Versicherungspflichtgrenze angepasst und bildet die Grundlage für die Berechnung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine Einkommensgrenzen. Sie können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen in die private Krankenversicherung wechseln.
Für Beamte gibt es Sondertarife. Bitte fordern Sie bei Interesse unseren Vergleich an.