Die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Ihrem Beschäftigungsverhältnis.
Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungen leisten nur bei Arbeitsunfällen sowie bei Unfällen auf dem Arbeitsweg. In der Freizeit besteht aus der gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz. Dort geschehen aber zwei Drittel der Unfälle.
Es besteht absolut kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Unfällen, sei es im Haushalt, beim Einkaufen oder sonst wo, kommen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht in Frage. Der gesetzliche Schutz liegt somit bei 0 %.
Die Berufsgenossenschaft springt bei Unfällen nur ein, wenn der Versicherte Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Aber selbst dann gilt dies nur für Arbeitsunfälle. Die Freizeit bleibt auch hier außen vor.