Im allgemeinen Sprachgebrauch werden E-Bikes und Pedelecs häufig miteinander vermischt.
Bei einem Pedelec handelt es sich um ein unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Beim Tritt in die Pedale unterstützt der eingebaute Motor. Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung von 250 Watt gelten als Fahrräder.
Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten hingegen als Kraftfahrzeug. Für sie muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, eine Versicherungsplakette ist verpflichtend. Wir empfehlen, das Fahrzeug zusätzlich mit einer Teilkaskoversicherung abzusichern.
Ein E-Bike ist rechtlich gesehen ein Mofa, da allein durch den elektrischen Motor (also ohne Tretunterstützung) Geschwindigkeit erreicht wird. Egal, ob die Geschwindigkeit bis zu 25 oder bis zu 45 km/h beträgt: Es darf nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, der entsprechenden Versicherungsplakette und mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden.
Lassen Sie sich dazu am besten von einer unserer Vertrauensfrauen oder einem unserer Vertrauensmänner beraten.