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Gebäudeversicherung für Landwirte

Lagergebäude, Scheunen und Ställe gehören zu den Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes. Was tun, wenn diese durch ein Feuer, einen Sturm oder einen Leitungswasserschaden so stark beschädigt sind, dass sie nicht genutzt werden können? Dann ist guter Rat oft teuer, denn eine Sanierung oder ein Wiederaufbau können Ihre finanziellen Mittel schnell übersteigen. Sichern Sie sich gegen dieses existenzbedrohende Risiko ab! Mit unserer Gebäudeversicherung speziell für Landwirte sind die versicherten Gebäude Ihres Hofes geschützt. Damit Sie nichts aus der Ruhe bringen kann.

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Das ist für Sie drin: Gebäudeversicherung

Ihre Versicherung ist so individuell wie Sie. Sichern Sie sich gezielt gegen die Risiken ab, die Ihnen wichtig sind. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen. Unser BASIS- Versicherungsschutz deckt die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Gefahren ab. Der PLUS-Versicherungsschutz bietet Ihnen viele zusätzliche Einschlüsse. Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne ganz individuell. So finden Sie genau die Versicherung, die zu Ihnen passt.

Gebäudeversicherung für Landwirte

BASISPLUS
Versicherungsschutz bei Anprall von Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Armaturen in der Leitungswasserversicherung bis 300 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei anfallenden Aufräumungskosten bis 2.000 Euro für umgestürzte Bäume durch
BASIS
PLUS
a) Blitz (in der Feuerversicherung)
BASIS
PLUS
b) Sturm (in der Sturmversicherung)
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten auf erstes Risiko für alle auf dem Versicherungsgrundstück versicherten Gebäude
BASIS
PLUS
a) bis 10 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
b) bis 100 % der Versicherungssumme
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
Versicherungsschutz von Außenverkleidung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz für außen am oder auf dem landwirtschaftlichen Gebäude angebrachte Sonnenkollektoren / Fotovoltaik-Anlagen und Außenjalousien in der Sturmversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Blitzschlag (unmittelbarer Übergang auf versicherte Sachen) in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Brandschäden an Getreidetrocknungsanlagen (sofern angegeben und in der Versicherungssumme berücksichtigt) in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Dekontaminationskosten bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz für elektrische Freileitungen, Ständer, Masten und Einfriedungen in der Sturmversicherung
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Explosionsschäden in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Feuerschäden an gärtnerischen Anlagen in der Feuerversicherung bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz der Fußbodenheizung bei Wohnteilen in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
a) bis 25 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
b) über 25 % der Versicherungssumme
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
Versicherungsschutz bei Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte durch einen Einbruch bzw. Einbruchsversuch bei Wohnteilen bis 3 % der Versicherungssumme
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Hagelschäden in der Sturmversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz der Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen / Auflagen
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Mietausfall für privat und gewerblich genutzte Wohnteile (z.B. Ferienwohnungen) - nicht landwirtschaftlich genutzte Gebäude
BASIS
PLUS
a) bis 12 Monate
BASIS
PLUS
b) bis 24 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
Versicherungsschutz bei Nutzwärmeschäden in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
Einschluss einer Rohbauversicherung (nur zum Neuwert möglich)
(Feuer ohne Selbstbeteiligung / Sturm mit 500 Euro Selbstbeteiligung je Schaden)
BASIS
PLUS
a) Feuer bis 12 Monate bei Abschluss eines 5-Jahresvertrages
BASIS
PLUS
b) Sturm bis 12 Monate bei Abschluss eines 5-Jahresvertrages
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
c) Feuer und Sturm ohne Abschluss eines 5-Jahresvertrages
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
d) Feuer und Sturm über 12 Monate
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Sachverständigenkosten bis 5.000 Euro ab einer Schadenhöhe größer 50.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von sonstigen Grundstücksbestandteilen und weiterem Zubehör an Wohnteilen
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz von Überspannungsschäden durch Blitz einschließlich Folgeschäden (nicht für Computeranlagen sowie deren elektronischen Bauteile) in der Feuerversicherung
BASIS
PLUS
a) bis 5.000 Euro
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
b) über 5.000 Euro
BASIS
nach Vereinbarung
PLUS
nach Vereinbarung
Versicherungsschutz bei Umbauten von Wirtschaftsgebäuden bis zu einem Mehrwert von 50.000 Euro für max. 6 Monate (nur Zeitwert möglich)
BASIS
PLUS
Unterversicherungsverzicht bei gleitender Versicherungssumme, wenn diese entsprechend der Gebäudeschätzung vereinbart wurde
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Wasserverlust (ohne Abwasser) in der Leitungswasserversicherung bis 2.000 Euro
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz bei Wasseraustritt (bestimmungswidrig) aus Aquarien / Wasserbetten in Wohnbereichen in der Leitungswasserversicherung
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohren und Heizungsrohren außerhalb der versicherten Gebäude auf dem Grundstück, die der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen (in der Leitungswasserversicherung)
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre auf dem Grundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen bis 1 % der Versicherungssumme (in der Leitungswasserversicherung) - nicht jedoch für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen
BASIS
PLUS
Versicherungsschutz von Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude dienen bis 1 % der Versicherungssumme (in der Leitungswasserversicherung) - nicht jedoch für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen
BASIS
PLUS

Kundenmeinungen

Häufig gestellte Fragen

Worauf sollte man beim Abschluss einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung grundsätzlich achten?

Grundsätzlich ist das Risiko von Feuer-, Leitungswasser und Sturm- und Hagelschäden für jedes Gebäude genau abzuwägen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden keine Unterversicherung einzugehen. Hier unterstützen Sie die Itzehoer Fachspezialisten mit einer genauen Wertermittlung Ihres Betriebes und beraten Sie bei der Festlegung der geeigneten Versicherungssumme.

Aber auch bei den Versicherungsleitungen ist individuell zu ermitteln: Neben dem eigentlichen Schaden entstehen zusätzlich Kosten für Aufräumungsarbeiten, die in diesem Zusammenhang häufig unterschätzt werden. Die landwirtschaftliche Fachpresse z.B. weist deshalb immer wieder darauf hin, Aufräumungs- und Abbruchkosten für Gebäude extra mitzuversichern.

Wie kann die richtige Versicherungssumme für meine Gebäude ermittelt werden?

Der Versicherungswert der Gebäude kann auf verschiedene Arten ermittelt werden.

Zum einen kann dies durch die Schätzung eines Bau-Sachverständigen oder aber durch die Umrechnung der ursprünglich aufgewendeten Baukosten erfolgen. Zum anderen halten die Itzehoer Versicherungen spezielle Wertermittlungsbogen bereit, auf der als Grundlage Werte für die richtige Versicherungssumme ermittelt werden können.

Wie errechnet man den Zeitwert eines Hauses aus der Brandversicherungssumme von 1914?

Um jederzeit eine einheitliche Rechengröße für die Wertermittlung von Wohngebäuden zu haben, wurde der Wert 1914 als Grundlage für die Berechnung genommen.

Der Wert 1914 kann anhand der aktuellen Versicherungssumme mit dem Baupreisindex berechnet werden. Der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses (Beispiel: 280.000 Euro) wird durch einen sich jährlich ändernden Baupreisindex geteilt (2018 = ~ 13,97). Das ergibt in 2016 etwa 20.000 Mark Wert 1914. Umgekehrt können Sie mit diesem Wert auch Ihre Versicherung überprüfen. Dazu multiplizieren Sie den im Versicherungsschein eingetragenen Wert 1914 mit dem Baupreisindex 2013 (~ 13,97 und Sie haben den Betrag, der in 2018 bei einem Totalschaden gezahlt werden würde.

Wichtig: Kommen Sie auf einen zu niedrigen Wert, erhöhen Sie diesen entsprechend. Informieren Sie unbedingt Ihre Versicherung!

Sie sollten Ihre Versicherungssumme mindestens einmal jährlich überprüfen. Sind Sie unterversichert, erhalten Sie bei Teilschäden eventuell nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Sind Sie dagegen überversichert, zahlen Sie möglicherweise jahrelang zu viel Beitrag. Außerdem sollten Sie daran denken, An- sowie Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen und diese sofort der Itzehoer zu melden.

Was heißt „Versicherungsschutz zum gleitenden Neuwert"?

Die gleitende Neuwertversicherung hat den großen Vorteil für den Eigentümer, dass die Itzehoer unbegrenzt haftet, wenn der Wert 1914 richtig ermittelt wurde. Für neue, wertintensive und erhaltungswürdige Gebäude, die unbedingt wieder aufgebaut werden müssen, sollte diese Variante der Ersatzwertregelungen gewählt werden. Zum 01.01. jeden Jahres erhöht oder vermindert sich der gleitende Neuwertfaktor entsprechend des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex für Wohngebäude. Mit diesem wird die Versicherungssumme 1914 multipliziert.

Innerhalb eine Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des gleitenden Neuwertfaktors können Sie als Versicherungsnehmer der Erhöhung schriftlich widersprechen.

Die Versicherung wandelt sich dann von einer gleitenden Neuwertversicherung in eine Neuwertversicherung, und zwar zur bisherigen Prämie und mit der bisherigen Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Widerspruchs geltenden Baupreisindex für Wohngebäude ergibt.

Was heißt „Gleitende Zeitwertversicherung“?

Die gleitende Zeitwertversicherung ist eine besondere Form der Zeitwertversicherung, bei der sich die Leistung des Versicherers den Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.

Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Gebäudes entsprechend seiner jeweiligen Größe und Ausstattung nach Preisen des Jahres 1914 gebildet. Einzubeziehen sind auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem Anpassungsfaktor multipliziert.

Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben.

Was bedeutet „Neuwert“?

Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.

Was bedeutet „Zeitwert“?

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sachen durch einen Abzug entsprechend des insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustandes.

Was bedeutet „Neuwert"?

Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.

Was bedeutet „Zeitwert"?

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der versicherten Sachen durch einen Abzug entsprechend des insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustandes.

Kann ich meine landwirtschaftlichen Gebäude auch über eine Private Wohngebäudeversicherung absichern?

Hier gilt es zu unterscheiden: Bei der landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung wird unterschieden in Wirtschaftsgebäude und Wohngebäude, was tarifliche Auswirkungen nach sich zieht. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude werden immer nach dem Landwirtschaftstarif bewertet. Bei Wohnhäusern ist entscheidend, ob diese Gebäude von den Wirtschaftsgebäuden getrennt sind. Ist eine Trennung nicht gegeben, müssen alle betroffenen Gebäude über die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Liegt hingegen eine räumliche Trennung vor, können die Wohnhäuser nach der günstigeren und umfassenderen allgemeinen Wohngebäudeversicherung der Itzehoer versichert werden.

Wie ist die Regulierung bei Großschadenereignissen durch Klimarisiken organisiert?

Bei Sturmereignissen und Überschwemmungen, aber auch bei Hagel- oder sonstigen Elementarschäden, kommt es erfahrungsgemäß flächendeckend zu einer Vielzahl von Schäden unterschiedlichster Größenordnungen an Gebäuden und Inventar.

Gerade im Bereich der zumeist dominierende Masse der Standard-Vorkommnisse sorgt insbesondere die selbständige dezentrale Regulierung von Massenschäden vor Ort durch die im Stammgebiet vorhandenen Agenturen der Itzehoer Versicherungen für eine schnelle und faire Schadenabwicklung. Die mehr als 300 Vertrauensleute der Itzehoer Versicherungen haben eigene Regulierungsvollmachten, die in einer Vielzahl von Fällen eine Abwicklung direkt vor Ort zu ermöglichen. Darüber hinaus verfügen die Itzehoer Versicherungen innerhalb ihrer Hauptverwaltung über eigene Bereiche zur Leistungsbearbeitung von Schadenfällen mit hierfür speziell qualifiziertem Personal.

Im Rahmen der Sachversicherung (Wohngebäude-, Geschäftsgebäude- sowie landwirtschaftliche Gebäude- als auch Inventar- bzw. Hausratversicherungen) unterhalten die Itzehoer Versicherungen umfassende Kooperationen mit regionalen sowie überregional tätigen Sachverständigen, die hinzugezogen werden, wenn der Schadenfall es erfordert. Die Zuständigkeit ist regional festgelegt, um unnötige Fahrtstrecken und -zeiten zu minimieren. Die Beauftragung erfolgt direkt nach Schadenmeldung. Die Sachverständigen nehmen dem Itzehoer Servicegedanken entsprechend umgehend Kontakt mit den betroffenen Versicherten auf und besprechen die weitere Vorgehensweise (Besichtigungstermin, Schadenursache, Schadenumfang, insbesondere auch notwendige Sofortmaßnahmen).

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