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Kinder-Unfallschutz

Kinder sind voller Energie. Laufen, klettern, toben, spielen: Kaum ein Moment in dem sie nicht in Bewegung sind. Dabei ist das Risiko, sich zu verletzen, hoch. Mit unserem Kinder-Unfallschutz können Eltern aufatmen. Durch eine Unfallversicherung schützen Sie Ihre Kinder und sich gegen die Folgen von Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr auf dem Spielplatz und überall dort, wo es sonst noch Abenteuer zu erleben gibt.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Kinder ist nämlich ähnlich gering wie für Erwachsene. Kinder sind nur bei Unfällen in Schulen, Kindergärten sowie auf den Hin- und Rückwegen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aber auch bei Kindern ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit. Mit uns schließen Sie die Versorgungslücke zum fairen Preis.

Echte Vorteile

z.B.
8,26 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

Kinder: PUR-Leistungen

Geschlecht : männlich

Eintrittsalter: 4 Jahre

Tarifgruppe: Kind

Invalidität mit 225% Progression: 100.000 €

Summe bei Vollinvalidität: 225.000 €

Todesfallleistung: 5.000 €

Krankenhaustagegeld: 20,00 €

Kosten für kosmetische Operationen: 10.000 €

Bergungs-/Rettungskosten: 30.000 €

Vertragsdauer: 5 Jahre

Zahlungsperiode inkl. Versicherungssteuer

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Das ist für Sie drin: Kinder-Unfallschutz

Weil kein Kind wie das andere ist, ist auch unser Versicherungsschutz ganz individuell anpassbar. Wählen Sie aus drei Produktvarianten und ergänzen Sie diese um bestimmte Leistungsarten, wie z. B. Krankenhaustagegeld. Faire Preise – maximaler Schutz.

Im Ratgeber nachlesen

Häufig gestellte Fragen

Ist der gesetzliche Versicherungsschutz ausreichend?

Schule oder Kindergarten dauern nicht den ganzen Tag. Nachmittags und abends beim Spielen, an den Wochenenden und während der Ferien besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Rund 90 % aller Unfälle mit Kindern passieren in der Freizeit – also genau dann, wenn es keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gibt.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich zur privaten Kinder- Unfallversicherung?

Hat ein versicherter Schulunfall eine Invalidität von mindestens 20 % zur Folge, wird eine Rente gezahlt. Bei einer Invalidität unter 20 % erhält der Versicherte keine Leistung - im Gegensatz zu der privaten Unfallversicherung, wo schon ab 1 % Invaliditätsgrad eine Leistung gezahlt wird. Die Höhe der gesetzlichen Rentenzahlung hängt von dem Alter des Kindes und dem Invaliditätsgrad ab.

Warum ist privater Unfallschutz für Kinder so wichtig?

Die Itzehoer Unfallversicherung ist für Kinder jeder Altersstufe wohl eine der wichtigsten finanziellen Absicherungen überhaupt. Alle Kinder sind naturgegeben besonders unfallgefährdet. Sowohl Babys als auch Kleinkinder und auch Jugendliche haben im Alltag, beim Spielen, in der Schule und im Kindergarten eine erhöhte Unfallgefahr. Statistisch verunglückt ein Kind in Deutschland vier- bis fünfmal, bevor es seinen 15. Geburtstag feiern kann.

Schon scheinbar einfache Knochenbrüche können bei Kindern in der Wachstumsphase entscheidende und langfristige negative Folgen haben, die intensiv medizinisch behandelt werden müssen und auch langfristige und fortwährende Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. Unfallbedingte Verletzungen im Kopfbereich oder der inneren Organe können im schlimmsten Fall lebenslange Beeinträchtigungen und sogar Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen.

Kinder sind zwar auf dem Weg zur Schule oder dem Kindergarten durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Diese deckt jedoch nur die medizinisch notwendige Behandlung ab und zahlt im Fall der Vollinvalidität eine Rente. Der Bereich bis zur Vollinvalidität eines Kindes ist nicht klar definiert und wird durch die gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt. Ab einer Invalidität von 20 % werden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht.

Die finanzielle Lücke, die durch den Unfall eines Kindes entstehen kann, ist zunächst kaum zu ermessen. Neben einem eventuellen Verdienstausfall wegen Betreuung des verunfallten Kindes durch ein Elternteil können wesentlich schwerwiegendere finanzielle Schäden durch mögliche Umbauten in der Wohnumgebung oder die später eingeschränkte Berufswahl des Kindes entstehen.

Ein zunächst einfach erscheinender Beinbruch durch einen Unfall beim Spielen kann durchaus dazu führen, dass ein Wunschberuf nicht mehr in Frage kommt. Eine Kopfverletzung kann sogar dazu führen, dass völlige Erwerbsunfähigkeit eintritt.

Privater Unfallschutz besteht aus vielen fein aufeinander abgestimmten Leistungsbestandteilen, die alle zum Ziel haben, dass nach einem Unfall viele finanzielle Belastungen abgefedert werden und Ihr Kind möglichst auf nichts verzichten muss, was es für seinen weiteren Weg braucht.

Auch spezielle Krankheiten wie beispielsweise Zeckenbiss werden als Unfall eingeschätzt und können in den Kinder-Unfallschutz eingeschlossen werden.

Wann liegt ein Unfall vor?

In der Versicherungsbranche spricht man dann von einem Unfall, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein.

Ein Unfall liegt also beispielsweise dann vor, wenn Ihr Kind stolpert, ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt. Auch wenn es durch eine andere Person verletzt oder von einem Gegenstand getroffen wird, spricht man von einem Unfall. Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (zum Beispiel ein Rückenleiden durch ständiges Sitzen).

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