Die Itzehoer Unfallversicherung ist für Kinder jeder Altersstufe wohl eine der wichtigsten finanziellen Absicherungen überhaupt. Alle Kinder sind naturgegeben besonders unfallgefährdet. Sowohl Babys als auch Kleinkinder und auch Jugendliche haben im Alltag, beim Spielen, in der Schule und im Kindergarten eine erhöhte Unfallgefahr. Statistisch verunglückt ein Kind in Deutschland vier- bis fünfmal, bevor es seinen 15. Geburtstag feiern kann.
Schon scheinbar einfache Knochenbrüche können bei Kindern in der Wachstumsphase entscheidende und langfristige negative Folgen haben, die intensiv medizinisch behandelt werden müssen und auch langfristige und fortwährende Beeinträchtigungen nach sich ziehen können. Unfallbedingte Verletzungen im Kopfbereich oder der inneren Organe können im schlimmsten Fall lebenslange Beeinträchtigungen und sogar Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen.
Kinder sind zwar auf dem Weg zur Schule oder dem Kindergarten durch die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Diese deckt jedoch nur die medizinisch notwendige Behandlung ab und zahlt im Fall der Vollinvalidität eine Rente. Der Bereich bis zur Vollinvalidität eines Kindes ist nicht klar definiert und wird durch die gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt. Ab einer Invalidität von 20 % werden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht.
Die finanzielle Lücke, die durch den Unfall eines Kindes entstehen kann, ist zunächst kaum zu ermessen. Neben einem eventuellen Verdienstausfall wegen Betreuung des verunfallten Kindes durch ein Elternteil können wesentlich schwerwiegendere finanzielle Schäden durch mögliche Umbauten in der Wohnumgebung oder die später eingeschränkte Berufswahl des Kindes entstehen.
Ein zunächst einfach erscheinender Beinbruch durch einen Unfall beim Spielen kann durchaus dazu führen, dass ein Wunschberuf nicht mehr in Frage kommt. Eine Kopfverletzung kann sogar dazu führen, dass völlige Erwerbsunfähigkeit eintritt.
Privater Unfallschutz besteht aus vielen fein aufeinander abgestimmten Leistungsbestandteilen, die alle zum Ziel haben, dass nach einem Unfall viele finanzielle Belastungen abgefedert werden und Ihr Kind möglichst auf nichts verzichten muss, was es für seinen weiteren Weg braucht.
Auch spezielle Krankheiten wie beispielsweise Zeckenbiss werden als Unfall eingeschätzt und können in den Kinder-Unfallschutz eingeschlossen werden.