Wenn Sie als Landwirt mit Ihrem Betrieb einer land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, sind versichert:
- Sie als Landwirt (bzw. der landwirtschaftliche Betrieb).
- Ein von Ihnen bestellter beruflicher Vertreter.
- Auf dem Hof beschäftigte Mitinhaber und Hoferben, die in Ihrem Betrieb tätig und /oder wohnhaft sind. Sowie die Altenteiler. In der Tarifvariante TOP auch deren privaten Absicherung.
- Die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, auch bei der Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesenen Dienstfahrten.