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E-Scooter

Versicherungsschutz für E-Scooter: wichtige Änderung

Zum 1. März 2023 dürfen E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen auf den Straßen fahren. Wer das ignoriert, hat keinen Schutz durch eine Haftpflicht – und macht sich strafbar.

Wichtig: Planen Sie zum Wechsel Ihres Versicherungskennzeichens zwei Werktage Vorlaufzeit ein.

Wie andere Versicherer auch, stellt die Itzehoer das Ausgabeverfahren für Versicherungskennzeichen in diesem Jahr um.

E-Scooter gelten laut Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h als Kraftfahrzeug und sind nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert. Sie sind somit versicherungspflichtig – der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, diese muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden.

Damit Sie Ihr neues Kennzeichen pünktlich zum 1. März erhalten, ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihrem Vertrauensmann zu vereinbaren. Dort können Sie Ihr Kennzeichen bestellen und erhalten es innerhalb von zwei Werktagen per Post als selbstklebende Plakette, die Sie an Ihrem E-Scooter anbringen können. Den entsprechenden Versicherungsschein senden wir Ihnen zeitgleich mit getrennter Post zu.

Sollten Sie einen Besuch in Ihrer Agentur nicht einrichten können, haben Sie auch die Möglichkeit, die Versicherungsplakette direkt online selbst zu bestellen. Besuchen Sie dafür die Website Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihres Vertrauensmanns und wählen Sie den Mofa-Tarifrechner aus.

Im Gegensatz zu Pkw und Lkw brauchen E-Scooter auf öffentlichen Straßen keine Zulassung. Hier reichen eine Betriebserlaubnis und eben das Versicherungskennzeichen. Es wechselt jährlich zwischen Grün, Blau und Schwarz.

Nur zugelassene Roller mit der Kennzeichnung „Elektro-Kleinstfahrzeug“ und Versicherungsplakette dürfen außerhalb von Privatgrundstücken genutzt werden. Wir empfehlen beim Kauf darauf zu achten, dass es sich um ein offiziell zugelassenes Modell handelt. Eine Nachrüstung und Zulassung beim TÜV ist umständlich und teuer.

In der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ist festgelegt, welche Merkmale das Fahrzeug haben muss. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Bremsen, Lenkung und Beleuchtung gelegt.

Alle Vorgaben hier im Überblick.

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie bei der Itzehoer zusätzlich eine Teilkasko für Ihren E-Scooter abschließen.

Echte Vorteile

Haftpflicht

z.B.
16,36 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: COMFORT DRIVE

- Verkehrsjahr 2023/2024 vom 01.09.2023 bis 29.02.2024

- Fahrer ab 23 Jahre

- Zahlungsperiode: einmalig mit SEPA-Lastschrift

- Kfz-Haftpflicht

Weitere Beiträge für Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller, E-Scooter, leichte Quads und Segways mit Versicherungskennzeichen, für Leichtmofas bis 20 km/h und Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor) sowie Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h können Sie individuell bei Ihren Vertrauensleuten vor Ort anfragen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein E-Scooter?

Der E-Scooter, auch Elektroroller genannt, ist ein Tretroller, der über einen elektrischen Antrieb verfügt. Er ist somit üblicherweise mit einem Motor und einem Akku ausgestattet und gilt daher als Kraftfahrzeug und muss abhängig der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit versichert werden.

Muss ich meinen E-Scooter versichern?

E-Scooter gelten laut der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h als Kraftfahrzeug und sind nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert. E-Scooter sind versicherungspflichtig und der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten.

Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie bei der Itzehoer zusätzlich eine Teilkasko abschließen, die den E-Scooter unter Anderem gegen äußere Einflüsse wie Sturm und Hagel absichert.

Wann darf ich meinen E-Scooter im Straßenverkehr verwenden?

Die E-Scooter müssen verkehrssicher sein. Deshalb braucht Ihr E-Scooter zwingend eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vom Kraftfahrtbundesamt.

Nur zugelassene Roller mit der Kennzeichnung „Elektro-Kleinstfahrzeug“ und Versicherungsplakette dürfen außerhalb von Privatgrundstücken genutzt werden. Experten raten dazu, beim Kauf darauf zu achten, dass es sich um ein offiziell zugelassenes Modell handelt.