Die Reiserücktrittsversicherung oder Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) leistet für Sie, wenn Sie selbst oder eine der folgenden versicherten Personen die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten kann:
- Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
- Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwäger und Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
- Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- Falls gesondert vereinbart Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern)