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Auslandsreise-Krankenversicherung für Aufenthalte bis zu 365 Tagen

Bis 365 Tage mit uns gut versichert – die langfristige Auslandskrankenversicherung übernimmt bis zu einem Jahr lang die Kosten für die medizinische Hilfe im Ausland und sorgt, wenn medizinisch sinnvoll, für Ihren Rücktransport.

Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kooperation mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG bei der Wahl einer Auslandsreise-Krankenversicherung bis zu 365 Tagen

Diese Versicherungen können Sie jetzt online abschließen. Wählen Sie dafür Ihre Agentur vor Ort aus.

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Das ist für Sie drin: Auslandskrankenversicherung bis zu einem Jahr

Leistungen Auslandskrankenversicherung bis zu einem Jahr

Leistungen
Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlungen beim Arzt
Leistungen
Kostenerstattung für ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
Leistungen
Kostenerstattung für ärztlich verordnete Hilfsmittel, wenn Sie einen Unfall hatten
Leistungen
Kostenerstattung für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
Leistungen
Kostenerstattung für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung inklusive Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Leistungen
Kostenerstattung für die stationäre Behandlung im Krankenhaus
Leistungen
Kostenerstattung für den medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
Leistungen
Im Todesfall: Kostenerstattung für Überführung- oder Bestattungskosten im Ausland
Leistungen
Aufwandsentschädigung, wenn Sie die angefallenen Kosten vorher bei einem anderen Leistungsträger eingereicht haben, in Form eines Krankenhaustagegelds bei stationärer Behandlung von 50 EUR für maximal 14 Tage oder bei ambulanter Behandlung einmalig eine Vergütung von 25 EUR pro Tag.
Leistungen
Bei Transportunfähigkeit besteht eine automatische Verlängerung des Versicherungsschutzes über das vereinbarte Ende hinaus. Die Leistungen bestehen bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Auslands-Krankenschutz so wichtig?

Im Urlaub zu erkranken, gehört sicher zu den Erfahrungen, an die man sich später am wenigsten gern erinnert. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur bei Aufenthalten in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und das auch nur in dem Umfang, den die Krankenkasse in Deutschland leisten würde. Das kann manchmal ziemlich wenig sein. In allen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die gesetzliche Krankenversicherung sogar überhaupt nicht. Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Die Kosten für einen Rücktransport können jedoch mehrere Zehntausend Euro betragen.

Mit dem Auslands-Krankenschutz sind Sie im Ausland optimal abgesichert.

Wann sollte ich diese Versicherung abschließen?

Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie zu jedem Zeitpunkt vor Ihrem Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit der Zahlung Ihrer Prämie, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt, und endet zu Ihrem vereinbarten Ablauftermin.

Wer kann sich versichern?

Versicherbar sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

Wie lange bin ich im Ausland krankenversichert?

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt, und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leisten wir über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Gilt die Versicherung auch für Dienst- oder Sportreisen?

Ja, der Auslands-Krankenschutz bietet Versicherungsschutz unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wurde. Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Sportreisen.

Können Selbstbeteiligungskosten entstehen?

Nein. Mit dem Auslands-Krankenschutz erwarten Sie keine Selbstbeteiligungskosten.

Welche Leistungen deckt die Versicherung nicht ab?

Von den Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Fälle des Versicherungsfalls. Das können auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle sowie die Behandlungen infolge von Suizidversuchen sein.

Was muss ich im Krankheitsfall tun?

Wenn Ihnen Rechnungen vorliegen, senden Sie uns einfach einen Antrag auf Kostenerstattung zu und fügen alle Originalrechnungen bei. Bitte achten Sie darauf, dass auf den Rechnungen die üblichen Einträge (Name und Geburtsdatum des Patienten, Diagnose, Behandlungsdaten und Einzelleistungen) vermerkt werden. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrags. Sofern ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Wir prüfen dann, ob wir dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen können. Vorteil für Sie: Damit bleiben Ihnen hohe Vorauszahlungen erspart.

Abzustimmen ist auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einer schweren Erkrankung bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserem weltweiten Notruf-Service kann sichergestellt werden, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden.

Die Itzehoer stellt Ihnen hierfür mit dem Kooperationspartner HanseMerkur einen 24-Stunden-Notrufservice an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Sie wählen aus dem Ausland einfach

- wir helfen Ihnen weiter.

*0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Aus dem Ausland fallen zusätzliche Kosten an, die je nach Land variieren.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.