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Grüne Karte

Internationale Versicherungskarte für KFZ

Kfz-Versicherungsschutz im Ausland

Die „Grüne Versicherungskarte" wird auch „Internationale Versicherungskarte“ (IVK) genannt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland verreisen möchten, gilt die Grüne Versicherungskarte als Nachweis, dass in diesem Land für Ihr Fahrzeug Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Auch auf Reisen gut versichert

Im Fall eines Unfalls im Ausland kann sich der von Ihnen Geschädigte bei Vorlage Ihrer IVK alle Daten, die wichtig zur Schadenregulierung sind, notieren und sich an das Grüne-Karte-Büro des jeweiligen Landes wenden. Umgekehrt hilft Ihnen die IVK in Deutschland, wenn Sie durch einen ausländischen Unfallverursacher geschädigt werden, alle wichtigen Daten festzuhalten.

Nicht erforderlich ist das Mitführen der Grünen Karte dort, wo das Kennzeichenabkommen gilt, d. h. das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs als alleiniger Versicherungsnachweis genügt.

In einigen Ländern (z. B. Italien und Spanien) ist die Grüne Karte für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt. Auch wenn die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigt wird, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den Bestimmungen des Gastlandes und hilft so, im Schadenfall Misstrauen abzubauen. Außerdem nennt sie Adressen einer Regulierungshilfe im Gastland.

Besitz der IVK empfehlenswert in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

  • Österreich (A)
  • Belgien (B)
  • Dänemark (DK)
  • Deutschland (D)
  • Estland (EST)
  • Frankreich (F)
  • Finnland (FIN)
  • Griechenland (GR)
  • Italien (I)
  • Irland (IRL)
  • Kroatien (HR)
  • Lettland (LV)
  • Litauen (LT)
  • Luxemburg (L)
  • Malta (M)
  • Niederlande (NL)
  • Polen (PL)
  • Portugal (P)
  • Rumänien (RO)
  • Schweden (S)
  • Slowakei (SK)
  • Spanien (E)
  • Tschechien (CZ)
  • Ungarn (H)
  • Zypern (CY)

Besitz der IVK empfehlenswert in weiteren europäischen Ländern

  • Schweiz (CH)
  • Island (IS)
  • Norwegen (N)
  • Andorra (AND)

IVK vorgeschrieben in folgenden Ländern Europas

  • Albanien (AL)
  • Bosnien-Herzegowina (BIH)
  • Moldawien (MD)
  • Montenegro (MNE)
  • Nordmazedonien (MK)
  • Ukraine (UA)
  • Vereinigtes Königreich (UK)

IVK vorgeschrieben in folgenden außereuropäischen Ländern und Mittelmeer-Anrainerstaaten

  • Iran (IR)
  • Marokko (MA)
  • Tunesien (TU)
  • Türkei (TR, einschließlich des asiatischen Teils östlich vom Bosporus)

Wichtig zu wissen: Länder, für die überhaupt eine IVK ausgestellt werden kann, sind auf der Rückseite dieser Karte aufgeführt. Versicherungsschutz außerhalb Europas besteht nur im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, nicht aber in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes muss mit den Itzehoer Versicherungen besonders vereinbart werden. Die Itzehoer empfiehlt unabhängig von diesen Regelungen, bei allen Auslandsfahrten immer die IVK mitzuführen, damit im Schadenfall die dort genannten Regulierungsstellen kontaktiert werden können und sich Formalitäten nach einem etwaigen Unfall in jedem Fall vereinfachen.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Auslandsreise, dass der Versand der Grünen Versicherungskarte einige Tage in Anspruch nehmen kann.