- Weiter- oder Rückfahrtskosten bei Fahrzeugausfall
- Bahnkosten für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz bzw. Zielort innerhalb des o. a. Geltungsbereichs
- Bahnkosten für die Rückfahrt zum Schadenort, wenn das Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht wurde
- Flugkostenübernahme (bereits ab 1.000 Kilometer Entfernung)
- Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi bis 50,- EUR
- Telefonate aus dem Ausland bis zu 25,- EUR (gegen Nachweis) nach Panne, Unfall oder DiebstahlÜbernachtungskosten bei Fahrzeugausfall nach Panne, Unfall oder Diebstahl für maximal 75,- EUR pro Insasse je Übernachtung - für ein bis drei Nächte - oder
- Mietwagenkosten bei Fahrzeugausfall nach Panne, Unfall oder Diebstahl - für maximal sieben Tage - 75,- EUR täglich (Pkw, Lkw, Kraftrad), 100 € täglich (Wohnmobil); einschließlich Winterbereifung, Notdienstgebühr und Zustellkosten
- Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall durch Panne, Unfall oder Diebstahl im Ausland bei Organisation durch die Itzehoer bis zum Tag der Abholung