Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung).
Sie deckt Schadenersatzansprüche, die einem Dritten durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer des versicherten Fahrzeugs die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Wird durch den Gebrauch des Fahrzeugs ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht, dann werden im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche des Geschädigten befriedigt und unberechtigte sowie überhöhte Forderungen zurückgewiesen.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt bei Sachschäden 1.220.000 Euro, bei Personenschäden 7.500.000 Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.
Bei den Itzehoer Versicherungen können Sie eine Haftpflichtversicherungssumme mit 100.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je nach Wahl bis maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person) sowie Deckung bis 5.000.000 Euro für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz vereinbaren.
Die Fahrzeugversicherung hingegen – besser bekannt unter der Bezeichnung Kaskoversicherung - deckt das Interesse des Versicherungsnehmers am Werterhalt seines versicherten Fahrzeugs. Den Schaden am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren, Vulkanausbruch, Brand, Explosion, Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren jeder Art, Tierbiss, Kurzschluss an der Verkabelung oder durch Glasbruch ersetzt die Teilkasko-Grunddeckung.
Die Vollkasko-Deckung bietet den umfassenderen Versicherungsschutz. Denn über die Teilkasko-Leistungen hinaus sorgt sie bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen und Schäden, die durch mutwillige Beschädigungen entstehen, ebenfalls für Schadenersatz.