Welche Versicherung ist betroffen?
KFZ-Versicherung
Privat/Betriebshaftpflichtversicherung
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung etc.
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
Lebensversicherung
Sonstige Versicherungen
Keine Versicherung
Bitte wählen Änderung Bankverbindung (neue IBAN) Änderung des Versicherungsschutzes Änderung persönliche Daten (Anschrift, Name u.a.) Änderung Vertrag Anforderung "Grüne Karte" (Internationale Versicherungskarte) Anforderung eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Anforderung Finanzamtbescheinigung Bankverbindung mitteilen Feedback - Lob & Tadel Info/Frage zu einem Schaden Info/Frage zu einem Vertrag Sonstiges Unterlagen einreichen Widerspruch - Dynamik
Sie benötigen eine grüne Karte, wenn Sie in folgende Länder reisen möchten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Für alle anderen europäischen Länder ist das Mitführen der grünen Karte für die Einreise nicht erforderlich. In manchen Ländern (z.B. Italien, Spanien) wird die grüne Karte jedoch bei einem Unfall verlangt.
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